IV-Taggeld

Die IV-Reform und präventive Mass­nahmen der IV-Stelle zeigen Wirkung: Die Summe der aus­bezahlten Tag­gelder sinkt weiter. Erfolg­reich angelaufen ist die Ein­führung der elektronischen Taggeld­bescheinigung.  

7 Millionen Franken weniger ausbezahlt

Die Summe der IV-Taggelder hat sich im Berichts­jahr weiter verringert. Im Jahr 2023 hat die Ausgleichs­kasse 67,9 Millionen Franken an IV-Tag­geldern ausbezahlt (–9,9 Prozent). Grund dafür ist der Weg­fall des sogenannten kleinen IV-Tag­geldes per 1. Januar 2022. Ausbezahlt wird es nur noch in laufenden Fällen oder bei unmittelbarer Verlängerung. Bei neu verfügten erstmaligen beruflichen Aus­bildungen erhalten die jungen Erwachsenen statt­dessen einen markt­üblichen – meist tieferen – Ausbildungs­lohn vom Lehr­betrieb. Und dies pünktlich am Zahltag – unabhängig davon, ob die Taggeld­bescheinigung rechtzeitig bei der Ausgleichs­kasse eintrifft. Ausbezahlt wird das Tag­geld dem Ausbildungs­betrieb. Dies führt dazu, dass für seine Auszahlung die Ausgleichs­kasse des Arbeit­gebers und nicht mehr generell die SVA Zürich zuständig ist.  

Hinzu kommt, dass die IV-Stelle im Berichts­jahr weniger erstmalige Aus­bildungen zugesprochen hat. Dies als Folge der Weiter­entwicklung IV: Seit dieser Gesetzes­revision gibt es bereits vor den erstmaligen beruflichen Ausbildungen Massnahmen der Früh­intervention.

Balkendiagramm zum ausbezahlten IV-Taggeld in Millionen Franken. Im Jahr 2023 zahlte die SVA Zürich 67,9 Millionen Franken IV-Taggeld aus, 9,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es 75,4. Im Jahr 2021 waren es 80,6. Im Jahr 2020 waren es 76,8.

Die im Berichtsjahr ausbezahlte Summe der IV-Taggelder verteilte sich auf 813’244 Taggeldtage.

Elektronische Taggeld­bescheinigung für alle Beteiligten ein Vorteil 

Im 4. Quartal 2023 hat die SVA Zürich für erste Arbeit­gebende und Integrations­partner die elektronische Taggeld­bescheinigung eingeführt: Absenzen und Krankheits­tage lassen sich neu über die Online-Plattform AHVeasy eintragen. Damit sparen Arbeit­gebende und Integrations­partner Papier, Porto und vor allem Zeit. Zudem können sie die eingereichten und pendenten Bescheinigungen jeder­zeit einsehen.

Die online eingereichten Bescheinigungen laufen bei der SVA  Zürich direkt ins Fach­system und werden teilweise ohne manuelles Zutun verarbeitet – ein erheblicher Effizienz­gewinn bei einem Volumen von rund 2500 Bescheinigungen pro Monat. Wo not­wendig kommen die Bescheinigungen in den elektronischen Post­korb einer Kunden­beraterin oder eines Kunden­beraters. So werden diese von Routine­arbeit entlastet und haben mehr Zeit für komplexe Fälle.

Der neue Service ist eine Erweiterung von AHVeasy, die auch Arbeit­gebenden und Integrations­partnern offen steht, die ihre AHV-Beiträge nicht bei der SVA Zürich abrechnen.