Die IV-Reform und präventive Massnahmen der IV-Stelle zeigen Wirkung: Die Summe der ausbezahlten Taggelder sinkt weiter. Erfolgreich angelaufen ist die Einführung der elektronischen Taggeldbescheinigung.
Die Summe der IV-Taggelder hat sich im Berichtsjahr weiter verringert. Im Jahr 2023 hat die Ausgleichskasse 67,9 Millionen Franken an IV-Taggeldern ausbezahlt (–9,9 Prozent). Grund dafür ist der Wegfall des sogenannten kleinen IV-Taggeldes per 1. Januar 2022. Ausbezahlt wird es nur noch in laufenden Fällen oder bei unmittelbarer Verlängerung. Bei neu verfügten erstmaligen beruflichen Ausbildungen erhalten die jungen Erwachsenen stattdessen einen marktüblichen – meist tieferen – Ausbildungslohn vom Lehrbetrieb. Und dies pünktlich am Zahltag – unabhängig davon, ob die Taggeldbescheinigung rechtzeitig bei der Ausgleichskasse eintrifft. Ausbezahlt wird das Taggeld dem Ausbildungsbetrieb. Dies führt dazu, dass für seine Auszahlung die Ausgleichskasse des Arbeitgebers und nicht mehr generell die SVA Zürich zuständig ist.
Hinzu kommt, dass die IV-Stelle im Berichtsjahr weniger erstmalige Ausbildungen zugesprochen hat. Dies als Folge der Weiterentwicklung IV: Seit dieser Gesetzesrevision gibt es bereits vor den erstmaligen beruflichen Ausbildungen Massnahmen der Frühintervention.
Die im Berichtsjahr ausbezahlte Summe der IV-Taggelder verteilte sich auf 813’244 Taggeldtage.
Im 4. Quartal 2023 hat die SVA Zürich für erste Arbeitgebende und Integrationspartner die elektronische Taggeldbescheinigung eingeführt: Absenzen und Krankheitstage lassen sich neu über die Online-Plattform AHVeasy eintragen. Damit sparen Arbeitgebende und Integrationspartner Papier, Porto und vor allem Zeit. Zudem können sie die eingereichten und pendenten Bescheinigungen jederzeit einsehen.
Die online eingereichten Bescheinigungen laufen bei der SVA Zürich direkt ins Fachsystem und werden teilweise ohne manuelles Zutun verarbeitet – ein erheblicher Effizienzgewinn bei einem Volumen von rund 2500 Bescheinigungen pro Monat. Wo notwendig kommen die Bescheinigungen in den elektronischen Postkorb einer Kundenberaterin oder eines Kundenberaters. So werden diese von Routinearbeit entlastet und haben mehr Zeit für komplexe Fälle.
Der neue Service ist eine Erweiterung von AHVeasy, die auch Arbeitgebenden und Integrationspartnern offen steht, die ihre AHV-Beiträge nicht bei der SVA Zürich abrechnen.