Familienausgleichs­kasse des Kantons Zürich

Die SVA Zürich gibt die Entlastung in der Familien­ausgleichs­kasse durch den Teillasten­ausgleich erneut ihren Mitgliedern weiter. Sie senkt den Beitragssatz bereits zum dritten Mal in Folge.

Beiträge und Zulagen

Jahr mit Sondereffekten

Das Berichts­jahr verlief aus Sicht der SVA Zürich ohne besondere Ereignisse, hatte aber zwei Sonder­effekte. Arbeitgebende und Selbständig­erwerbende leisteten Beiträge in Höhe von 463,2 Millionen Franken. Die ausbezahlten Kinder- und Ausbildungs­zulagen summierten sich auf 460,0 Millionen Franken. Der Rückgang der Beiträge um 17,1 Millionen Franken (–3,5 Prozent) ist die Folge des per 1. Januar 2023 von 1,12 Prozent auf 1,08 Prozent gesenkten Beitrags­satzes und eines zu hohen Vergleichs­werts: Die 480,2 Millionen Franken im Jahr 2022 enthielten Beiträge zweier grosser Arbeit­gebender, die ins Jahr 2021 gehört hätten. Wäre der Beitrags­satz bei 1,12 Prozent geblieben, wären die Beiträge um rund 0,1 Millionen Franken gewachsen. Ohne den beim Jahres­wechsel 2021/2022 entstandenen Sonder­effekt wären die Beiträge um rund 12,7 Millionen Franken beziehungs­weise 2,7 Prozent gestiegen.

Balkendiagramm: Beiträge Familienausgleichskasse in Millionen Franken. Im Jahr 2023 waren es 463,2 Millionen Franken. Das sind 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es 480,2 Millionen Franken. Im Jahr 2021 waren es 474.3 Millionen Franken. Im Jahr 2020 waren es 472,7 Millionen Franken.
Balkendiagramm: Ausbezahlte Familienzulagen in Millionen Franken. Im Jahr 2023 waren es 460,0 Millionen Franken. Das sind 0,9 Prozent weniger als im Vorjahr. 2022 waren es 464,0 Millionen Franken. Im Jahr 2021 waren es 451,4 Millionen Franken und im Jahr 2020 waren es 456,0 Millionen Franken.

Teillasten­ausgleich

Entlastung für die Betriebs­rechnung

Aufgrund der Betriebs­rechnungen 2022 aller Familien­ausgleichs­kassen im Kanton Zürich ergab sich für die kantonale Familien­ausgleichs­kasse eine Ausgleichs­zahlung von 18,0 Millionen Franken. Sie entlastet die Betriebs­rechnung 2023.

Dritte Senkung des Beitragssatzes in Folge

Günstigere Familien­zulagen für die Mitglieder

Die Entlastung durch den Teillasten­ausgleich gibt die Familien­ausgleichs­kasse ihren Mitgliedern weiter. So reduzierte sie per 1. Januar 2023 den Beitrags­satz zum zweiten Mal seit Einführung des Teillasten­ausgleichs: von 1,12 Prozent auf 1,08 Prozent. Und per Neujahr 2024 hat sie den Beitrags­satz zum dritten Mal in Folge gesenkt: auf 1,025 Prozent. Dies kommt rund 150'000 Arbeit­gebenden und Selbständig­erwerbenden zugute.

Rücknahme der delegierten Dossiers

Standardisierte Abläufe und komfortable Web­formulare

Per 1. Januar 2024 hat die SVA Zürich die Dossier­führung für drei erste Arbeit­geber­kunden der kantonalen Familien­ausgleichs­kasse zurück­genommen. Worum geht es? 2009, als es für Arbeit­gebende obligatorisch wurde, sich einer Familien­ausgleichs­kasse anzuschliessen, konnten Betriebe auf Wunsch die Dossier­führung bei sich behalten. Das heisst, sie prüfen die Anmeldungen der Mitarbeitenden weiterhin selber. Inzwischen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Familien­strukturen so komplex geworden, dass die Vorteile einer Bearbeitung durch die Mitarbeitenden der SVA Zürich überwiegen. Aufgrund der hohen Fall­zahlen sind sie auch mit selteneren Arbeits- und Familien­konstellationen vertraut. Die SVA Zürich kann gesetzes­konforme und standardisierte Prozesse gewährleisten. Zudem wird sie im laufenden Jahr im Familien­zulagen­geschäft die PDF-Formulare durch Web­formulare ersetzen. Sie sind für Eltern und Arbeit­gebende komfortabel und barriere­frei auszufüllen und bringen für die Bearbeitung einen Effizienz­gewinn. Auch für das Online­portal AHVeasy laufen die Vorbereitungen für ein dynamisches Formular, das für Eltern und Arbeit­gebende die Anmeldung für Familien­zulagen vereinfachen soll. In den kommenden Jahren wird die SVA Zürich nun schrittweise die Familien­zulagen­dossiers weiterer Arbeit­geber­kunden übernehmen.