Die SVA Zürich gibt die Entlastung in der Familienausgleichskasse durch den Teillastenausgleich erneut ihren Mitgliedern weiter. Sie senkt den Beitragssatz bereits zum dritten Mal in Folge.
Das Berichtsjahr verlief aus Sicht der SVA Zürich ohne besondere Ereignisse, hatte aber zwei Sondereffekte. Arbeitgebende und Selbständigerwerbende leisteten Beiträge in Höhe von 463,2 Millionen Franken. Die ausbezahlten Kinder- und Ausbildungszulagen summierten sich auf 460,0 Millionen Franken. Der Rückgang der Beiträge um 17,1 Millionen Franken (–3,5 Prozent) ist die Folge des per 1. Januar 2023 von 1,12 Prozent auf 1,08 Prozent gesenkten Beitragssatzes und eines zu hohen Vergleichswerts: Die 480,2 Millionen Franken im Jahr 2022 enthielten Beiträge zweier grosser Arbeitgebender, die ins Jahr 2021 gehört hätten. Wäre der Beitragssatz bei 1,12 Prozent geblieben, wären die Beiträge um rund 0,1 Millionen Franken gewachsen. Ohne den beim Jahreswechsel 2021/2022 entstandenen Sondereffekt wären die Beiträge um rund 12,7 Millionen Franken beziehungsweise 2,7 Prozent gestiegen.
Aufgrund der Betriebsrechnungen 2022 aller Familienausgleichskassen im Kanton Zürich ergab sich für die kantonale Familienausgleichskasse eine Ausgleichszahlung von 18,0 Millionen Franken. Sie entlastet die Betriebsrechnung 2023.
Die Entlastung durch den Teillastenausgleich gibt die Familienausgleichskasse ihren Mitgliedern weiter. So reduzierte sie per 1. Januar 2023 den Beitragssatz zum zweiten Mal seit Einführung des Teillastenausgleichs: von 1,12 Prozent auf 1,08 Prozent. Und per Neujahr 2024 hat sie den Beitragssatz zum dritten Mal in Folge gesenkt: auf 1,025 Prozent. Dies kommt rund 150'000 Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden zugute.
Per 1. Januar 2024 hat die SVA Zürich die Dossierführung für drei erste Arbeitgeberkunden der kantonalen Familienausgleichskasse zurückgenommen. Worum geht es? 2009, als es für Arbeitgebende obligatorisch wurde, sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen, konnten Betriebe auf Wunsch die Dossierführung bei sich behalten. Das heisst, sie prüfen die Anmeldungen der Mitarbeitenden weiterhin selber. Inzwischen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Familienstrukturen so komplex geworden, dass die Vorteile einer Bearbeitung durch die Mitarbeitenden der SVA Zürich überwiegen. Aufgrund der hohen Fallzahlen sind sie auch mit selteneren Arbeits- und Familienkonstellationen vertraut. Die SVA Zürich kann gesetzeskonforme und standardisierte Prozesse gewährleisten. Zudem wird sie im laufenden Jahr im Familienzulagengeschäft die PDF-Formulare durch Webformulare ersetzen. Sie sind für Eltern und Arbeitgebende komfortabel und barrierefrei auszufüllen und bringen für die Bearbeitung einen Effizienzgewinn. Auch für das Onlineportal AHVeasy laufen die Vorbereitungen für ein dynamisches Formular, das für Eltern und Arbeitgebende die Anmeldung für Familienzulagen vereinfachen soll. In den kommenden Jahren wird die SVA Zürich nun schrittweise die Familienzulagendossiers weiterer Arbeitgeberkunden übernehmen.