In den letzten Jahren wurden in rascher Folge zahlreiche neue Entschädigungen eingeführt. 2023 erlebte das Team Erwerbsersatz ein ruhigeres Jahr.
Im Berichtsjahr haben nochmals deutlich mehr Väter Urlaub bezogen. Die SVA Zürich zahlte Vaterschaftsentschädigungen im Umfang von 14,2 Millionen Franken an 5578 Väter oder deren Arbeitgebende aus. Das ist ein Plus von 13,6 Prozent beim Betrag und von 8,2 Prozent bei der Zahl der Anspruchsberechtigten. Bei verheirateten Frauen ist die Ehefrau der Mutter anspruchsberechtigt. Für sie gelten sinngemäss dieselben Voraussetzungen. Die Statistik weist nicht aus, wie hoch der Frauenanteil an den Anspruchsberechtigten ist. Seit Anfang 2024 heisst die Entschädigung offiziell «Entschädigung für den andern Elternteil».
7911 Mütter oder ihre Arbeitgebenden erhielten im Berichtsjahr Mutterschaftsentschädigungen von insgesamt 110,5 Millionen Franken. Das sind 263 Mütter mehr als im Vorjahr (+3,4 Prozent), aber immer noch deutlich weniger als im Rekordjahr 2021.
56'350 Soldmeldekarten von Dienstleistenden verarbeitete die SVA Zürich im Jahr 2023, 3,2 Prozent mehr als im Jahr 2022. Damals war bereits wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht worden.
Im Berichtsjahr haben 185 Mütter und Väter eines schwer erkrankten oder schwer verunfallten Kindes Betreuungsentschädigung erhalten. Die 98 Taggelder (insgesamt 14 Wochen) bezahlter Urlaub sind zusammenhängend oder tageweise innerhalb der Rahmenfrist von 18 Monaten zu beziehen. Somit kann sich der Bezug über zwei Berichtsjahre hinziehen. Für die Statistik zählen beide Elternteile und jedes Kalenderjahr. Für den Mehrjahresvergleich ist es deshalb besser, nur die Neuanmeldung für ein Kind zu zählen. So ergeben sich folgende Zahlen: Im ersten Halbjahr nach Einführung der Entschädigung am 1. Juli 2021 gab es 15 Neuanmeldungen, im Jahr 2022 waren es 129 Anmeldungen und im Berichtsjahr 106.
Das Verfahren ist nach wie vor aufwendig für die Eltern, die in Sorge um ihr Kind sind, und für die Ausgleichskasse, die in jedem Fall prüfen muss, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die per 1. Januar 2023 eingeführte Adoptionsentschädigung ist die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK zuständig. Deshalb ist sie kein Thema im Jahresbericht der SVA Zürich.