Bund, Kanton und Gemeinden können der SVA Zürich Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherheit, der Vorsorge und Berufsbildung übertragen. Dazu gehört das Führen der Familienausgleichskasse, die Durchführung von Prämienverbilligung, Überbrückungs- und Ergänzungsleistungen.