Überbrückungs­leistungen

Wer kurz vor dem Renten­alter aus der Arbeitslosen­versicherung ausscheidet, kann seit Juli 2021 Überbrückungs­leistungen beantragen. Diese sollen das Existenz­minimum sichern.

Geringe Zunahme der Anspruchsberechtigten

Seit der Einführung der Überbrückungs­leistungen ist die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger nur leicht gestiegen. Die SVA Zürich hat im vergangenen Jahr 63 Anträge auf Überbrückungs­leistungen geprüft. Davon wurden 75 Prozent abgelehnt. Die meisten Abweisungen erfolgten wegen fehlender Zuständigkeit der SVA Zürich. Sie ist nur für jene 95 Zürcher Gemeinden zuständig, die eine Anschluss­vereinbarung im Rahmen der Ergänzungs­leistungen abgeschlossen haben. Weitere häufige Ablehnungs­gründe waren die fehlende Aussteuerung durch die Arbeitslosen­versicherung, ein zu hohes Vermögen oder der Bezug einer IV- oder AHV-Rente. Per 31. Dezember 2023 betreute die SVA Zürich insgesamt 24 Fälle, sechs mehr als im Vorjahr. 

Balkendiagramm: Personen mit Überbrückungsleistungen. Im Jahr 2023 waren es 24. Das sind 33,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es 18. Im Jahr 2021 waren es 4.

Eng gefasste Bedingungen

Die tiefe Zahl der Anmeldungen und der Leistungs­zusprachen hat verschiedene Gründe. Einerseits bewegte sich die Arbeitslosen­quote im Kanton Zürich weiterhin auf tiefem Niveau. Andererseits führten die eng gefassten Anspruchs­voraussetzungen zu einer hohen Abweisungs­quote. Anspruch auf Überbrückungs­leistungen haben Personen mit Wohn­sitz in der Schweiz, die zum Zeit­punkt der Aussteuerung mindestens 60 Jahre alt sind, keine IV- oder AHV-Rente beziehen und 20 AHV-Beitrags­jahre mit einem jährlichen Mindest­einkommen von 22'050 Franken nachweisen können. Zudem gilt eine Vermögens­obergrenze von 50'000 Franken für Allein­stehende und 100'000 Franken für Ehepaare, wobei selbst­bewohnte Liegenschaften nicht mitgerechnet werden. 

Kreisdiagramm: Gesuche für Überbrückungsleistungen. 25 Prozent der Gesuche im Jahr 2023 hat die SVA Zürich bewilligt, 75 Prozent abgewiesen.

Die SVA Zürich hat im Jahr 2023 gesamthaft 63 Anträge auf Überbrückungsleistungen geprüft.