Der Fokus des Geschäftsbereichs Ergänzungsleistungen lag erneut auf der Überprüfung und der Verbesserung von Prozessen. Ende 2023 ist zudem die Übergangsfrist der EL-Reform abgelaufen. Personen mit Ergänzungsleistungen nach altem Recht erhielten im Dezember eine neue Verfügung.
Die Reform der Ergänzungsleistungen ist Anfang 2021 in Kraft getreten. Für Personen, die im Jahr 2020 bereits Ergänzungsleistungen bezogen, galt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Wenn das neue Gesetz zu einer besseren Leistung führte, erhielt die Person bereits ab dem 1. Januar 2021 mehr Ergänzungsleistungen. Ansonsten blieb der bisherige Anspruch während der Übergangsfrist bestehen. Am 31. Dezember 2023 endete diese Übergangsfrist, was für 39 Prozent der EL-Kundinnen und -Kunden zu einer Änderung des Anspruchs führte. Für 219 Personen entfiel der Anspruch auf Ergänzungsleistungen vollständig, da die Vermögensschwelle überschritten wurde.
Im vergangenen Jahr sind bei der SVA Zürich 2409 Neuanmeldungen für Ergänzungsleistungen eingegangen. Dies entspricht einer Zunahme von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die hohe Zahl der Anmeldungen führte vor allem zu einem Zuwachs der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV. Der Anstieg bei den IV-Rentnerinnen und ‑Rentnern fiel geringer aus. Insgesamt betreute die SVA Zürich per 31. Dezember 2023 9388 EL-Dossiers. Im Berichtsjahr hat die SVA Zürich Ergänzungsleistungen in der Höhe von 219,4 Millionen Franken ausbezahlt. Davon wurden 57,1 Prozent ergänzend zu AHV-Leistungen und 42,9 Prozent ergänzend zu IV-Leistungen überwiesen.
Im Jahr 2023 hat der Geschäftsbereich Ergänzungsleistungen weitere Massnahmen ergriffen, um den Kundinnen und Kunden einen besseren Service zu bieten. Seit 2023 können Dokumente über ein Kontaktformular online eingereicht werden. Vor allem im Bereich Krankheits- und Behinderungskosten wird diese neue Möglichkeit rege genutzt: Im vergangenen Jahr wurden 31 Prozent mehr Belege eingereicht als im Vorjahr. Die SVA Zürich plant zudem die Einführung der Online-Anmeldung für 95 Zürcher Gemeinden mit EL-Anschlussvertrag. Im Oktober 2023 startete der Pilotbetrieb mit den Gemeinden Affoltern am Albis, Egg, Opfikon und Schlieren.
Die SVA Zürich betreut seit 1. Januar 2023 drei Gemeinden weniger bei der Durchführung der Ergänzungsleistungen. Der Rückgang ist auf Gemeindefusionen sowie die Auslagerung des gesamten Sozialbereichs – inklusive der Ergänzungsleistungen – an eine andere Gemeinde zurückzuführen. Adlikon und Humlikon haben mit Andelfingen fusioniert, und die Gemeinde Fischenthal hat den Bereich Soziales nach Bauma ausgelagert.