Ergänzungsleistungen

Der Fokus des Geschäfts­bereichs Ergänzungs­leistungen lag erneut auf der Über­prüfung und der Verbesserung von Prozessen. Ende 2023 ist zudem die Übergangs­frist der EL-Reform abgelaufen. Personen mit Ergänzungs­leistungen nach altem Recht erhielten im Dezember eine neue Verfügung.

Ende der Übergangs­frist der EL-Reform

Die Reform der Ergänzungs­leistungen ist Anfang 2021 in Kraft getreten. Für Personen, die im Jahr 2020 bereits Ergänzungs­leistungen bezogen, galt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Wenn das neue Gesetz zu einer besseren Leistung führte, erhielt die Person bereits ab dem 1. Januar 2021 mehr Ergänzungs­leistungen. Ansonsten blieb der bisherige Anspruch während der Übergangsfrist bestehen. Am 31. Dezember 2023 endete diese Übergangsfrist, was für 39 Prozent der EL-Kundinnen und -Kunden zu einer Änderung des Anspruchs führte. Für 219 Personen entfiel der Anspruch auf Ergänzungs­leistungen vollständig, da die Vermögens­schwelle überschritten wurde.

Balkendiagramm: Ergänzungsleistungs-Dossiers bei der SVA Zürich (Stand per 31. Dezember 2023). Im Jahr 2023 waren es 9388. Das waren 4,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es 9005. Im Jahr 2021 waren es 8787. Im Jahr 2020 waren es 7907.

Zunahme bei Neuanmeldungen

Im vergangenen Jahr sind bei der SVA Zürich 2409 Neuanmeldungen für Ergänzungs­leistungen eingegangen. Dies entspricht einer Zunahme von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die hohe Zahl der Anmeldungen führte vor allem zu einem Zuwachs der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungs­leistungen zur AHV. Der Anstieg bei den IV-Rentnerinnen und ‑Rentnern fiel geringer aus. Insgesamt betreute die SVA Zürich per 31. Dezember 2023 9388 EL-Dossiers. Im Berichtsjahr hat die SVA Zürich Ergänzungs­leistungen in der Höhe von 219,4 Millionen Franken ausbezahlt. Davon wurden 57,1 Prozent ergänzend zu AHV-Leistungen und 42,9 Prozent ergänzend zu IV-Leistungen überwiesen.

Balkendiagramm: Auszahlungen Ergänzungsleistungen AHV/IV in Millionen Franken. Im Jahr 2023 waren es 219,4 Millionen Franken. Das sind 4,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es 209,3 Millionen Franken. Im Jahr 2021 waren es 195,1 Millionen Franken. Im Jahr 2020 waren es 166,3 Millionen Franken.

Prozess­optimierung im Fokus

Im Jahr 2023 hat der Geschäfts­bereich Ergänzungs­leistungen weitere Massnahmen ergriffen, um den Kundinnen und Kunden einen besseren Service zu bieten. Seit 2023 können Dokumente über ein Kontakt­formular online eingereicht werden. Vor allem im Bereich Krankheits- und Behinderungs­kosten wird diese neue Möglichkeit rege genutzt: Im vergangenen Jahr wurden 31 Prozent mehr Belege eingereicht als im Vorjahr. Die SVA Zürich plant zudem die Einführung der Online-Anmeldung für 95 Zürcher Gemeinden mit EL-Anschluss­vertrag. Im Oktober 2023 startete der Pilot­betrieb mit den Gemeinden Affoltern am Albis, Egg, Opfikon und Schlieren.

Weniger Anschluss­gemeinden durch Gemeinde­fusionen

Die SVA Zürich betreut seit 1. Januar 2023 drei Gemeinden weniger bei der Durch­führung der Ergänzungs­leistungen. Der Rück­gang ist auf Gemeinde­fusionen sowie die Auslagerung des gesamten Sozial­bereichs – inklusive der Ergänzungs­leistungen – an eine andere Gemeinde zurückzuführen. Adlikon und Humlikon haben mit Andelfingen fusioniert, und die Gemeinde Fischenthal hat den Bereich Soziales nach Bauma ausgelagert.

Balkendiagramm: Gemeinden mit Anschlussvertrag für Ergänzungsleistungen (Stand per 31. Dezember 2023). Im Jahr 2023 waren es 95 Gemeinden. Das sind 3,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es 98 Gemeinden. Im Jahr 2021 waren es 94. Im Jahr 2020 waren es 93.