Die SVA Zürich ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Zürich. Sie existiert kraft des kantonalen Einführungsgesetzes zum AHVG und IVG vom 20. Februar 1994. Sie ist eine unabhängige Institution mit eigenen Organen und übt öffentliche Aufgaben im weiteren Bereich der Sozialversicherungen aus.
Die SVA Zürich verwaltet mit Ausnahme der Familienausgleichskasse keine Versicherungsgelder. Die eingenommenen Versicherungsbeiträge bzw. die vom jeweiligen Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungsgelder werden von ihr «treuhänderisch» verwaltet. Die Beitragssätze und die Leistungshöhe sind gesetzlich vorgegeben.
Das Vermögen der SVA Zürich setzt sich aus Liegenschaften, Geld- und Wertschriftenanlagen zusammen. Die Mehrheit der Liegenschaften wird als Büroräumlichkeiten selbst genutzt und ist daher dem Verwaltungsvermögen zuzurechnen. Nicht selbst genutzte Liegenschaftsteile werden extern vermietet und dienen als Arbeitsplatzreserve. Diese Teile gehören wie die weiteren Geld und Wertschriftenanlagen zum Finanzvermögen.
Geschäftszweck der SVA Zürich sind die Tätigkeiten der kantonalen Ausgleichskasse und der kantonalen IV-Stelle nach Bundesrecht sowie weitere durch den Bund oder den Kanton übertragene Aufgaben. Die SVA Zürich ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich und vereint neun Produkte unter einem Dach: AHV, IV, Zusatzleistungen, Erwerbsersatz für Dienstleistende, Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung, Familienzulagen und Prämienverbilligungen. Dazu kommen weitere Aufgaben für Bund, Kanton und Gemeinden wie Berufsbildungsfonds, Differenzzulagen zu Familienzulagen in der Landwirtschaft, UVG-Anschlussprüfung, BVG-Anschlussprüfung, Verlustscheine KVG, Überbrückungsleistungen, etc. Der Kanton kann Aufgaben übertragen im Bereich der Sozialversicherungen, der beruflichen oder sozialen Vorsorge sowie der beruflichen Aus- oder Weiterbildung. Diese dürfen nicht gewinnorientiert sein.
Hinsichtlich der gesetzmässigen Durchführung der Versicherungsprodukte des Bundes untersteht die SVA Zürich im Rahmen der Gesetze und Weisungen der fachlichen Aufsicht des Bundes. Für die übertragenen Aufgaben des Kantons untersteht sie der fachlichen Aufsicht der zuständigen kantonalen Stelle. Für die Durchführung einer übertragenen Aufgabe benötigt die SVA Zürich die Zustimmung des Bundes.
Die SVA Zürich kommuniziert aktiv und transparent mit allen ihren Anspruchsgruppen sowie Kundinnen und Kunden. Die Kommunikation der SVA Zürich verfolgt das Ziel, die komplexe Materie des Sozialversicherungswesens zugänglich und verständlich zu machen.
Die kantonale Familienausgleichskasse hat den Status einer kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Deren Führung ist der SVA Zürich übertragen. Entsprechend handeln die zuständigen Organe der SVA Zürich bei der Erfüllung der Aufgaben als Organe und unter dem Namen der kantonalen Familienausgleichskasse.
Gemäss §4 EG AHVG/IVG ist der Aufsichtsrat das oberste Organ der SVA Zürich. Er besteht aus sieben Mitgliedern, wovon fünf durch den Kantonsrat und zwei durch den Regierungsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die Kompetenzen des Aufsichtsrats sind gesetzlich festgelegt und werden im Geschäftsreglement der SVA Zürich konkretisiert. Er ist zuständig für die Organisation und Unternehmensführung der SVA Zürich. Der Aufsichtsrat verabschiedet die Unternehmensstrategie und die strategischen Ziele der SVA Zürich. Er wählt jährlich die Revisionsstelle.
Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats ist durch Ausstandsregeln gewährleistet; Aufsichtsratsmitglieder treten für Geschäfte in den Ausstand, wenn persönliche Interessen betroffen sind oder auch nur der Anschein einer Interessenkollision vorliegen könnte.
Der Aufsichtsrat wird vierteljährlich an Aufsichtsratssitzungen über den Geschäftsgang der SVA Zürich durch den Direktor informiert.
Die Gesamtentschädigung für den Aufsichtsrat betrug im Jahr 2022 CHF 152'150. Die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte haben keine geschäftlichen Beziehungen zur SVA Zürich.
Die Geschäftsleitung der SVA Zürich besteht aus dem Direktor und den vier Bereichsleitungen der Ausgleichskasse, der IV-Stelle, der Logistik und Finanzen und der Zentralen Dienste.
Die Geschäftsleitung trägt die umfassende Verantwortung für die operative Geschäftsführung und für strategische Aufgaben, welche nicht dem Aufsichtsrat übertragen sind. Die Geschäftsleitung ist dafür besorgt, dass die allgemein gültigen Regeln einer nachhaltigen Unternehmensführung (Good Governance) eingehalten und in der SVA Zürich gelebt werden.
Die Geschäftsleitung nimmt ihre Führungs- und Managementaufgabe wahr mit einem umfassenden Managementsystem und klar definierten Managementprozessen und -instrumenten (Risikomanagement, Qualitätsmanagement, Internes Kontrollsystem). Die Gesamtentschädigung für die Geschäftsleitung betrug im Jahr 2022 CHF 1'340'961.
Die Geschäftsleitung und Mitarbeitende mit Aussenkontakten im Kontraktbereich unterzeichnen einen Verhaltenskodex, welcher die Verpflichtung enthält, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen bzw. in Ausstand zu treten. Ausserdem wird im Verhaltenskodex die Annahme von Geschenken geregelt.
Der Direktor der SVA Zürich ist Mitglied des Aufsichtsrats der Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen (IGS GmbH). Die SVA Zürich unterstützt die Mitwirkung von Geschäftsleitungsmitgliedern und Mitarbeitenden in Fachgremien des Bundes und des Kantons sowie der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und der IV-Stellenkonferenz sowie deren Unterorganisationen. Des Weiteren bestehen keine Interessenbindungen von Geschäftsleitungsmitgliedern.
Die Revisionsstelle wird jährlich vom Aufsichtsrat gewählt. Die Revisionsstelle muss bestimmte regulatorische Voraussetzungen erfüllen und vom BSV zugelassen sein. Aktuell ist das Mandat der Ernst & Young AG übertragen.
Die Revision umfasst sowohl die Geschäftsführung als auch die Buchhaltung. Entsprechend finden eine Hauptrevision und eine Abschlussrevision statt. Erstere umfasst die Geschäftsprüfung inklusive Überprüfung der Prozesse und der materiellen Rechtsanwendung, letztere die Buchhaltung, den Abrechnungsverkehr und die Jahresabschlüsse. Die Prüfungsgebiete und Prüfungshandlungen sowie die Art der Berichterstattung sind durch das BSV klar vorgegeben. Das BSV kann zudem besondere Prüfungen oder Prüffragen anordnen.
Die Revisionsstelle ist auch für die Prüfung der übertragenen Aufgaben zuständig. Der Kanton muss in seinem Gesuch bestätigen, dass die Revision durch die gleiche Revisionsstelle durchgeführt wird wie diejenige der Ausgleichskasse.
Der Aufsichtsrat der SVA Zürich hat das Mandat ab 1. Januar 2019 der Ernst & Young AG übertragen.