Die jüngste IV-Revision, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, brachte auch Neuerungen für unsere Ausgleichskasse. Wir berichten über die Entwicklung im Bereich des IV-Taggelds.
Die Ausgleichskasse hat im Jahr 2022 gesamthaft IV-Taggeldansprüche in der Höhe von 75 Millionen Franken verfügt. Das sind 6 Millionen Franken weniger als im Jahr zuvor. Die Entwicklung steht in direktem Zusammenhang mit der IV-Revision. Per 1. Januar 2022 wurde das kleine IV-Taggeld im Rahmen der beruflichen Erstausbildung durch marktübliche Ausbildungslöhne abgelöst. Die Pauschalbeträge des früheren kleinen IV-Taggelds waren deutlich höher. Rund 1000 Franken erhielten Personen bis 20 Jahre. Wer älter war, hatte monatlich Anspruch auf über 2000 Franken. Seit 2022 bezahlt die IV nun marktübliche Ausbildungslöhne.
Da das kleine Taggeld abgeschafft worden war, ging die Zahl der noch laufenden Fälle im Verlauf des Jahres 2022 von 902 auf 263 zurück. Dafür konnte das neu eingeführte IV-Taggeld für die berufliche Erstausbildung im gleichen Zeitraum für 764 Versicherte an ihre Ausbildungsbetriebe überwiesen werden. Die Lernenden, die eine von der IV unterstützte Erstausbildung im ersten Arbeitsmarkt machen, erhalten keine IV-Taggeldzahlung mehr. Sie schliessen den Lehrvertrag mit dem Unternehmen ab, und der Lehrbetrieb übernimmt die Auszahlung des vertraglich vereinbarten marktüblichen Ausbildungslohns. Die jungen Erwachsenen in Erstausbildung haben keinen Kontakt mit der Ausgleichskasse. Abrechnung und Auszahlung des IV-Taggelds finden zwischen Lehrbetrieb und Ausgleichskasse statt.