IV-Taggeld

Die jüngste IV-Revision, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, brachte auch Neuerungen für unsere Ausgleich­skasse. Wir berichten über die Entwicklung im Bereich des IV-Taggelds.

6 Millionen Franken weniger ausbezahlt

Die Ausgleichs­kasse hat im Jahr 2022 gesamthaft IV-Taggeld­ansprüche in der Höhe von 75 Millionen Franken verfügt. Das sind 6 Millionen Franken weniger als im Jahr zuvor. Die Entwicklung steht in direktem Zusammen­hang mit der IV-Revision. Per 1. Januar 2022 wurde das kleine IV-Taggeld im Rahmen der beruflichen Erst­aus­bildung durch marktübliche Aus­bildungs­löhne abgelöst. Die Pauschal­beträge des früheren kleinen IV-Taggelds waren deutlich höher. Rund 1000 Franken erhielten Personen bis 20 Jahre. Wer älter war, hatte monatlich Anspruch auf über 2000 Franken. Seit 2022 bezahlt die IV nun markt­übliche Ausbildungs­löhne.

IV-Taggeld in Millionen Franken. Im Jahr 2019: 71. Im Jahr 2020: 77. Im Jahr 2021: 81. Im Jahr 2022: 75. Das sind 7,4 % weniger als im Jahr 2021.

Ausbildungs­lohn statt IV-Taggeld

Da das kleine Taggeld abgeschafft worden war, ging die Zahl der noch laufenden Fälle im Verlauf des Jahres 2022 von 902 auf 263 zurück. Dafür konnte das neu eingeführte IV-Taggeld für die berufliche Erst­ausbildung im gleichen Zeit­raum für 764 Versicherte an ihre Ausbildungs­betriebe überwiesen werden. Die Ler­nen­den, die eine von der IV unterstützte Erst­ausbildung im ersten Arbeits­markt machen, erhalten keine IV-Taggeld­zahlung mehr. Sie schliessen den Lehr­vertrag mit dem Unter­nehmen ab, und der Lehr­betrieb übernimmt die Aus­zahlung des vertraglich vereinbarten markt­üblichen Ausbildungs­lohns. Die jungen Erwachsenen in Erst­ausbildung haben keinen Kontakt mit der Ausgleichs­kasse. Abrechnung und Aus­zahlung des IV-Taggelds finden zwischen Lehr­betrieb und Ausgleichs­kasse statt.