Zusatzleistungen

Das Jahr 2022 stand für den Geschäfts­bereich der Zusatz­leistungen im Zeichen der Konsolidierung. Die SVA Zürich hat ihre internen Prozesse überprüft und angepasst. Mit grossem Erfolg: Die Bearbeitungs­zeit sowie der Pendenzen­stand konnten deutlich gesenkt werden.

Kürzere Bearbeitungszeit

Optimierung interner Prozesse zeigt Wirkung

Die SVA Zürich stellt hohe Ansprüche an sich selbst und möchte ihren Kundinnen und Kunden den best­möglichen Service bieten. Dazu gehört auch eine schnelle Abwicklung der Kunden­anliegen. Nach der umfassenden EL-Reform im Vor­jahr wurden im Jahr 2022 verschiedene Mass­nahmen zur Optimierung von internen Prozessen ergriffen, was zu einer deutlichen Verkürzung der Bearbeitungs­dauer führte. Die Bearbeitungs­zeit für Neu­anmeldungen konnte im Vergleich zum Vor­jahr von vier auf drei Monate reduziert werden. Eine weitere Verbesserung wurde bei der Erstattung von Krank­heits- und Behinderungs­kosten erreicht. Hier warteten Kundinnen und Kunden im Jahr 2022 im Schnitt vier Wochen, bis sie den Betrag für die eingereichten Krank­heits­kosten­belege zurück­erhielten. Im Jahr 2021 waren es noch sechs Wochen.

Balkendiagramm: Zusatzleistungs-Dossiers bei der SVA Zürich. Im Jahr 2022 waren es 9005, das waren 2,5% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2021 waren es 8787. Im Jahr 2020 waren es 7907. Im Jahr 2019 waren es 6608.

Rückforderung

Die Einführung der EL-Reform führte zu einer wesentlichen Anpassung der Rück­erstattungs­pflicht von Ergänzungs­leistungen. Seit dem 1. Januar 2021 sind Ergänzungs­leistungen unter bestimmten Voraus­setzungen aus dem Nachlass einer verstorbenen Rentnerin oder eines verstorbenen Rentners zurück­zuerstatten, selbst wenn diese zu Leb­zeiten recht­mässig bezogen wurden. Dies ist einzig­artig bei Sozial­versicherungen: Recht­mässig bezogene Leistungen sind auf nationaler Ebene grund­sätzlich nicht erstattungs­pflichtig.

Die Rück­erstattungs­pflicht gilt, wenn die verstorbene Person ein Vermögen von mehr als 40'000 Franken hinterlässt. Im Jahr 2022 forderte die SVA Zürich insgesamt rund 1,8 Millionen Franken an recht­mässig bezogenen Ergänzungs­leistungen zurück.

Balkendiagramm: Auszahlungen Zusatzleistungen AHV/IV in Millionen Franken. Im Jahr 2022 waren es 209,3 Millionen Franken. Das waren 7,3% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2021 waren es 185,1 Millionen Franken. Im Jahr 2020 waren es 166,3 Millionen Franken. Im Jahr 2019 waren es 139,4 Millionen Franken.

Rechnungsabschluss

Die SVA Zürich hat im Jahr 2022 Leistungen in Höhe von 209 Millionen Franken für 9005 ZL-Kundinnen und Kunden ausbezahlt. Davon wurden 56 Prozent ergänzend zu AHV-Leistungen und 44 Prozent ergänzend zu IV-Leistungen über­wiesen.

Balkendiagramm: Gemeinden mit Anschlussvertrag für Zusatzleistungen. Im Jahr 2022 waren es 98 Gemeinden, das waren 4,3% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2021 waren es 94. Im Jahr 2020 waren es 93. Im Jahr 2019 waren es 80.

Übersicht ZL-Gemeinden

Seit 2005 können Zürcher Gemeinden das Zusatz­leistungs­geschäft der SVA Zürich übertragen. Im Jahr 2022 kam die Gemeinde Ellikon per 1. Januar 2022 hinzu. Die Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil am Albis folgten per 1. Oktober 2022. Per 31. Dezem­ber 2022 waren es 98 Gemeinden. Der kontinuierliche Zuwachs der Gemeinden in den letzten Jahren zeigt die steigende Relevanz der SVA Zürich als Durch­führungs­stelle für Zusatz­leistungen. Mit der Einführung der EL-Reform hat die Komplexität des Zusatz­leistungsgeschäfts deutlich zugenommen. Als Kompetenz­zentrum für Sozial­versicherung vereint die SVA Zürich breites Know-how aus verschiedenen Bereichen unter einem Dach und ist damit die ideale Partnerin für viele Zürcher Gemeinden.