Das Jahr 2022 stand für den Geschäftsbereich der Zusatzleistungen im Zeichen der Konsolidierung. Die SVA Zürich hat ihre internen Prozesse überprüft und angepasst. Mit grossem Erfolg: Die Bearbeitungszeit sowie der Pendenzenstand konnten deutlich gesenkt werden.
Die SVA Zürich stellt hohe Ansprüche an sich selbst und möchte ihren Kundinnen und Kunden den bestmöglichen Service bieten. Dazu gehört auch eine schnelle Abwicklung der Kundenanliegen. Nach der umfassenden EL-Reform im Vorjahr wurden im Jahr 2022 verschiedene Massnahmen zur Optimierung von internen Prozessen ergriffen, was zu einer deutlichen Verkürzung der Bearbeitungsdauer führte. Die Bearbeitungszeit für Neuanmeldungen konnte im Vergleich zum Vorjahr von vier auf drei Monate reduziert werden. Eine weitere Verbesserung wurde bei der Erstattung von Krankheits- und Behinderungskosten erreicht. Hier warteten Kundinnen und Kunden im Jahr 2022 im Schnitt vier Wochen, bis sie den Betrag für die eingereichten Krankheitskostenbelege zurückerhielten. Im Jahr 2021 waren es noch sechs Wochen.
Die Einführung der EL-Reform führte zu einer wesentlichen Anpassung der Rückerstattungspflicht von Ergänzungsleistungen. Seit dem 1. Januar 2021 sind Ergänzungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Nachlass einer verstorbenen Rentnerin oder eines verstorbenen Rentners zurückzuerstatten, selbst wenn diese zu Lebzeiten rechtmässig bezogen wurden. Dies ist einzigartig bei Sozialversicherungen: Rechtmässig bezogene Leistungen sind auf nationaler Ebene grundsätzlich nicht erstattungspflichtig.
Die Rückerstattungspflicht gilt, wenn die verstorbene Person ein Vermögen von mehr als 40'000 Franken hinterlässt. Im Jahr 2022 forderte die SVA Zürich insgesamt rund 1,8 Millionen Franken an rechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen zurück.
Die SVA Zürich hat im Jahr 2022 Leistungen in Höhe von 209 Millionen Franken für 9005 ZL-Kundinnen und Kunden ausbezahlt. Davon wurden 56 Prozent ergänzend zu AHV-Leistungen und 44 Prozent ergänzend zu IV-Leistungen überwiesen.
Seit 2005 können Zürcher Gemeinden das Zusatzleistungsgeschäft der SVA Zürich übertragen. Im Jahr 2022 kam die Gemeinde Ellikon per 1. Januar 2022 hinzu. Die Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil am Albis folgten per 1. Oktober 2022. Per 31. Dezember 2022 waren es 98 Gemeinden. Der kontinuierliche Zuwachs der Gemeinden in den letzten Jahren zeigt die steigende Relevanz der SVA Zürich als Durchführungsstelle für Zusatzleistungen. Mit der Einführung der EL-Reform hat die Komplexität des Zusatzleistungsgeschäfts deutlich zugenommen. Als Kompetenzzentrum für Sozialversicherung vereint die SVA Zürich breites Know-how aus verschiedenen Bereichen unter einem Dach und ist damit die ideale Partnerin für viele Zürcher Gemeinden.