Familienausgleichskasse

Im Jahr 2022 erhielt die Familien­ausgleichs­kasse des Kantons Zürich die Über­weisungen aus dem Teil­lasten­ausgleich für die beiden Vor­jahre. Dies ermöglicht es, den Beitrags­satz für ihre Mitglieder zum zweiten Mal in Folge zu senken.

Beiträge und Zulagen

Nachträgliche Buchungen erschweren Jahresvergleich

Sowohl die Beiträge der Arbeit­gebenden und Selbständig­erwerbenden als auch die ausbezahlten ZuIagen haben stärker zugenommen als im Vor­jahr. Grund dafür ist die verzögerte Über­mittlung der Lohn­daten zweier grosser Arbeit­geber. Einen Teil der Beiträge und Zulagen des Vor­jahres konnte die Familien­ausgleichs­kasse erst im Jahr 2022 verbuchen. So resultierte eine Zunahme der Beiträge um 1,2 Prozent auf 480,2 Millionen Franken und ein Anstieg der Zulagen um 2,8 Prozent auf 463,9 Millionen Franken.

Balkendiagramm: Beiträge Familienausgleichskasse in Millionen Franken. Im Jahr 2022 waren es 480,2 Millionen Franken. Das waren 1,2% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2021 waren es 474,3 Millionen Franken. Im Jahr 2020 waren es 472,7 Millionen Franken. Im Jahr 2019 waren es 462,6 Millionen Franken.
Balkendiagramm: Ausbezahlte Familienzulagen in Millionen Franken. Im Jahr 2022 waren es 463,9 Millionen Franken. Im Jahr 2021 waren es 451,4 Millionen Franken und im Jahr 2020 waren es 456,0 Millionen Franken und im Jahr 2019 waren es 452,8 Millionen Franken.

Effekt Teillastenausgleich

Beiträge für zwei Jahre

Zu einer Verzögerung kam es auch bei der erst­maligen Über­weisung des Beitrags aus dem Teil­lasten­ausgleich: Der auf den Zahlen von 2020 basierende Beitrag wurde der Familien­ausgleichs­kasse erst im Februar 2022 über­wiesen. Er wirkt sich nun zusammen mit dem Beitrag für 2021 in der Jahres­rechnung 2022 aus. Die Zahlungen aus dem Teil­lasten­ausgleich für zwei Jahre entlasten nun die Betriebs­rechnung 2022 der Familien­ausgleichs­kasse um insgesamt 46,1 Millionen Franken.

Senkung Beitragssatz

Erneut günstigere Familienzulagen für die Mitglieder

Die Entlastung durch den Teil­lasten­ausgleich gibt die SVA Zürich an die Mitglieder der Familien­ausgleichs­kasse weiter. So senkte sie per 1. Januar 2022 den Beitrags­satz von 1,2 Prozent auf 1,12 Prozent – noch bevor der erste Ausgleichs­beitrag im Februar 2022 einging. Per Neujahr 2023 hat sie den Beitrags­satz erneut reduziert: auf 1,08 Prozent. 0,04 Prozent­punkte weniger klingt nicht spektakulär. Es schlägt aber schnell zu Buche. Denn die Beiträge werden den Arbeit­gebenden auf der gesamten Lohn­summe berechnet, bei Selbständig­erwerbenden auf dem Jahres­einkommen.

Beide Senkungs­schritte sind eine Folge des Teil­lasten­ausgleichs unter den Familien­ausgleichs­kassen im Kanton Zürich. Worum geht es dabei? Den Beitrags­satz legt jede Familien­ausgleichs­kasse selber fest. Dabei muss sie sicher­stellen, dass die eingenommenen Beiträge die ausbezahlten Zulagen decken. Kassen mit ungünstiger Mitglieder­struktur – eher tiefe Löhne, aber viele Zulagen – sind dabei im Nach­teil. Hier setzt der Lasten­ausgleich an: Ausgleichs­zahlungen unter den Kassen glätten allzu grosse Unter­schiede.

Anders als in vielen anderen Kantonen spielt in Zürich zwar kein voller Lasten­ausgleich. Doch er zeigt seit der Einführung Wirkung und macht es der SVA Zürich möglich, schon zum zweiten Mal den Beitrags­satz der Familien­ausgleichs­kasse zu senken. Dies kommt rund 150'000 Arbeit­gebenden und Selbständig­erwerbenden zugute.

Zusammenarbeit EU/EFTA-Raum

Erster Digitalisierungsschritt für Kinder im Ausland

Kinder- und Ausbildungs­zulagen für Kinder, die im Ausland leben, machen nur wenige Prozent aller Zulagen aus. Doch die Bearbeitung ist für die Familien­ausgleichs­kasse besonders aufwendig. Denn alle zwei Jahre ist abzuklären, ob das Kind bereits im Wohn­land Zulagen erhält. Wenn ja, müssen die Schweizer Zulagen eingestellt werden. Sind die ausländischen Zulagen tiefer als die hiesigen Ansätze, sind Differenz­zahlungen zu prüfen.

Formular E 411 durch elektronische Anfrage abgelöst

Bisher wurde für die Abklärungen ein Ausdruck des Formulars E 411 per Post verschickt. Seit April 2022 erfolgt der Austausch mit den ausländischen Stellen elektronisch über das IT-System RINA (Reference Implementation for a National Application). Sobald die Familien­ausgleichs­kasse die Anfrage in RINA erfasst hat, wird sie automatisch der zuständigen ausländischen Behörde übermittelt. Im Vergleich zum bisherigen Austausch auf dem Post­weg bringt der elektronische Work­flow eine Zeit­ersparnis. Da die Zuständig­keit klar geregelt ist, können keine Anfragen ins Leere laufen.

Derzeit fehlen allerdings noch die technischen Schnitt­stellen zwischen RINA und den Fach­applikationen der schweizerischen Familien­ausgleichs­kassen. Idealer­weise würde RINA auch um bestimmte Funktionen ergänzt, die die Ausgleichs­kassen für die Bearbeitung brauchen. Die SVA Zürich arbeitet in einer nationalen Arbeits­gruppe zur Weiter­entwicklung von RINA mit. Bis die Schnitt­stellen eingerichtet und die Funktionen ergänzt sind, haben die Mitarbeitenden noch einen Mehr­aufwand zu bewältigen. Dies führte im Berichts­jahr zu längeren Bearbeitungs­zeiten.