Im Jahr 2022 erhielt die Familienausgleichskasse des Kantons Zürich die Überweisungen aus dem Teillastenausgleich für die beiden Vorjahre. Dies ermöglicht es, den Beitragssatz für ihre Mitglieder zum zweiten Mal in Folge zu senken.
Sowohl die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden als auch die ausbezahlten ZuIagen haben stärker zugenommen als im Vorjahr. Grund dafür ist die verzögerte Übermittlung der Lohndaten zweier grosser Arbeitgeber. Einen Teil der Beiträge und Zulagen des Vorjahres konnte die Familienausgleichskasse erst im Jahr 2022 verbuchen. So resultierte eine Zunahme der Beiträge um 1,2 Prozent auf 480,2 Millionen Franken und ein Anstieg der Zulagen um 2,8 Prozent auf 463,9 Millionen Franken.
Zu einer Verzögerung kam es auch bei der erstmaligen Überweisung des Beitrags aus dem Teillastenausgleich: Der auf den Zahlen von 2020 basierende Beitrag wurde der Familienausgleichskasse erst im Februar 2022 überwiesen. Er wirkt sich nun zusammen mit dem Beitrag für 2021 in der Jahresrechnung 2022 aus. Die Zahlungen aus dem Teillastenausgleich für zwei Jahre entlasten nun die Betriebsrechnung 2022 der Familienausgleichskasse um insgesamt 46,1 Millionen Franken.
Die Entlastung durch den Teillastenausgleich gibt die SVA Zürich an die Mitglieder der Familienausgleichskasse weiter. So senkte sie per 1. Januar 2022 den Beitragssatz von 1,2 Prozent auf 1,12 Prozent – noch bevor der erste Ausgleichsbeitrag im Februar 2022 einging. Per Neujahr 2023 hat sie den Beitragssatz erneut reduziert: auf 1,08 Prozent. 0,04 Prozentpunkte weniger klingt nicht spektakulär. Es schlägt aber schnell zu Buche. Denn die Beiträge werden den Arbeitgebenden auf der gesamten Lohnsumme berechnet, bei Selbständigerwerbenden auf dem Jahreseinkommen.
Beide Senkungsschritte sind eine Folge des Teillastenausgleichs unter den Familienausgleichskassen im Kanton Zürich. Worum geht es dabei? Den Beitragssatz legt jede Familienausgleichskasse selber fest. Dabei muss sie sicherstellen, dass die eingenommenen Beiträge die ausbezahlten Zulagen decken. Kassen mit ungünstiger Mitgliederstruktur – eher tiefe Löhne, aber viele Zulagen – sind dabei im Nachteil. Hier setzt der Lastenausgleich an: Ausgleichszahlungen unter den Kassen glätten allzu grosse Unterschiede.
Anders als in vielen anderen Kantonen spielt in Zürich zwar kein voller Lastenausgleich. Doch er zeigt seit der Einführung Wirkung und macht es der SVA Zürich möglich, schon zum zweiten Mal den Beitragssatz der Familienausgleichskasse zu senken. Dies kommt rund 150'000 Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden zugute.
Kinder- und Ausbildungszulagen für Kinder, die im Ausland leben, machen nur wenige Prozent aller Zulagen aus. Doch die Bearbeitung ist für die Familienausgleichskasse besonders aufwendig. Denn alle zwei Jahre ist abzuklären, ob das Kind bereits im Wohnland Zulagen erhält. Wenn ja, müssen die Schweizer Zulagen eingestellt werden. Sind die ausländischen Zulagen tiefer als die hiesigen Ansätze, sind Differenzzahlungen zu prüfen.
Bisher wurde für die Abklärungen ein Ausdruck des Formulars E 411 per Post verschickt. Seit April 2022 erfolgt der Austausch mit den ausländischen Stellen elektronisch über das IT-System RINA (Reference Implementation for a National Application). Sobald die Familienausgleichskasse die Anfrage in RINA erfasst hat, wird sie automatisch der zuständigen ausländischen Behörde übermittelt. Im Vergleich zum bisherigen Austausch auf dem Postweg bringt der elektronische Workflow eine Zeitersparnis. Da die Zuständigkeit klar geregelt ist, können keine Anfragen ins Leere laufen.
Derzeit fehlen allerdings noch die technischen Schnittstellen zwischen RINA und den Fachapplikationen der schweizerischen Familienausgleichskassen. Idealerweise würde RINA auch um bestimmte Funktionen ergänzt, die die Ausgleichskassen für die Bearbeitung brauchen. Die SVA Zürich arbeitet in einer nationalen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung von RINA mit. Bis die Schnittstellen eingerichtet und die Funktionen ergänzt sind, haben die Mitarbeitenden noch einen Mehraufwand zu bewältigen. Dies führte im Berichtsjahr zu längeren Bearbeitungszeiten.