Berufstätige Eltern eines schwer kranken Kindes haben Anrecht auf bezahlten Urlaub für die Betreuung. Die Mitte 2021 eingeführte Betreuungsentschädigung ist inzwischen gut bekannt.
Seit dem 1. Juli 2021 haben erwerbstätige Eltern Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Urlaub, wenn ihr minderjähriges Kind schwer erkrankt oder schwer verunfallt ist und Betreuung durch Mutter oder Vater braucht. Die Anforderungen sind hoch: Es braucht eine einschneidende Veränderung des gesundheitlichen Zustands mit ungewissem Ausgang oder aber es ist mit bleibender oder zunehmender Beeinträchtigung oder gar dem Tod zu rechnen. Angeborene Beeinträchtigungen sind ausgenommen.
In den ersten 6 Monaten nach Einführung wurde von der SVA Zürich lediglich von 15 Müttern und Vätern Betreuungsentschädigung bezogen. Als möglicher Grund für die geringe Zahl wurden Unklarheiten bezüglich Anspruch und erforderlichen Belegen vermutet. Deshalb überarbeitete das Bundesamt für Sozialversicherungen das Anmeldeformular, wobei sich auch die SVA Zürich einbringen konnte.
Im Jahr 2022 zahlte die Ausgleichskasse nun bereits 159 Müttern und Vätern Betreuungsentschädigung aus. Offensichtlich wissen inzwischen mehr Eltern, dass sie in einer solchen belastenden Situation Anrecht auf bezahlten Betreuungsurlaub haben. Beim Vergleich der Zahlen ist die Rahmenfrist von 18 Monaten zu berücksichtigen. Schwere Fälle können sich über zwei Berichtsjahre hinziehen.
Trotz den Präzisierungen im Anmeldeformular bleibt das Verfahren aufwendig für die Eltern, die in Sorge um ihr Kind sind, und für die Ausgleichskasse, die in jedem Fall prüfen muss, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.