Beiträge und Mitglieder

Die Entwicklung der über unsere Ausgleichs­kasse abgerechneten Löhne ist erfreulich: Im Jahr 2024 sind die Beiträge an die Ausgleichs­kasse gestiegen. Die deutlich höhere Mitglieder­zahl ist auf eine Neuerung im Erhebungs­verfahren zurück­zuführen.

Höhere Beitrags­summe

2024 haben die Mit­glieder der Ausgleichs­kasse 5'614 Millionen Franken zur Finanzierung von AHV/IV/EO, Arbeits­losen­versicherung und land­wirtschaft­lichen Familien­zulagen beigetragen. Das sind gemäss Betriebs­rechnung 276 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. 

Stabiler Mitglieder­bestand

Im Berichts­jahr kam es zu einer Anpassung der Erhebungs­logik der beitrags­pflichtigen Mit­glieder. Deshalb weist die Statistik der Ausgleichs­kasse per 31. Dezember 2024 deutlich mehr Mit­glieder aus als im Vor­jahr. Der tatsächliche Mitglieder­zuwachs war minimal.

Die Ent­wicklung der zahlen­mässig grössten Mitglieder­gruppen der Ausgleichs­kasse, nämlich der Nicht­erwerbstätigen, Selbständigen und Arbeit­gebenden, zeigt sich gemäss der bisherigen Erhebungs­methodik stabil. Die Mitglieder­zahlen dieser Gruppen stiegen im Berichts­jahr jeweils um weniger als drei Prozent.

Neuerungen per 1. Januar 2025 

Betreibung auf Konkurs 

Seit 1. Januar 2025 gilt mit dem revidierten Schuld­betreibungs- und Konkurs­recht eine einheitliche Zwangs­vollstreckung von öffentlich-­rechtlichen und privat­rechtlichen Forderungen. Neu müssen Ausgleichs­kassen bei allen im Handels­register eingetragenen Schuldnern die Betreibung auf Konkurs fortsetzen. Diese führt dazu, dass Unter­nehmen, die die Forderungen nicht begleichen, aufgelöst werden. Für andere Schuldner gilt weiterhin die Betreibung auf Pfändung, welche bei Nicht­bezahlen der Forderung für die Ausgleichs­kasse zu einem Verlust­schein führt. Ziel dieser Gesetzes­anpassung ist es zu verhindern, dass sich Unter­nehmen ihrer Zahlungs­verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand ohne grössere Konsequenzen entziehen können. Die SVA Zürich hat im Oktober 2024 über das neue Verfahren informiert und empfiehlt Betroffenen, bei Zahlungs­schwierigkeiten früh­zeitig mit der Ausgleichs­kasse Kontakt aufzu­nehmen.  

Verein­fachtes Abrechnungs­verfahren Plus 

Der Bund hatte das verein­fachte Abrechnungs­verfahren für Sozial­versicherungs­beiträge im Jahr 2008 eingeführt als Mass­nahme zur Bekämpfung der Schwarz­arbeit in Privat­haushalten und Klein­betrieben. Die national geführte Kampagne sensibilisierte im Einführungs­jahr dafür, dass Schwarz­arbeit kein Kavaliers­delikt ist und das Abrechnen der Sozial­versicherungs­beiträge einfach möglich ist. Der administrative Aufwand wurde vorher oft als Grund für Schwarz­arbeit genannt. Mit der Ein­führung des verein­fachten Abrechnungs­verfahrens ist gleich­zeitig auch der Frei­betrag für Löhne im Privat­haushalt weg­gefallen, denn gerade bei tiefen Ein­kommen zählt jeder abgerechnete Lohn­franken.

Wer für die Abrechnung der Sozial­versicherungs­beiträge das ver­einfachte Verfahren mit Quellen­steuerabzug wählt, muss dafür am Ende des Jahres keinen Lohn­ausweis für die Angestellten aus­füllen. Die Lohn­steuern werden direkt mit den Ausgleichs­kassen abge­rechnet, womit eine allfällige Zusammen­arbeit mit dem Quellen­steueramt wegfällt. Das verein­fachte Abrechnungs­verfahren ist längst etabliert, wenn es auch aus Sicht der Arbeit­gebenden im Privat­haushalt weiter­hin einen Makel hatte: Mit der Anmeldung bei der Ausgleichs­kasse war es nämlich nicht getan, denn diese verlangte den Nachweis für den Anschluss an eine obligatorische Unfall­versicherung. Kundinnen und Kunden hatten verständlicher­weise das Bedürfnis, den Anmelde­prozess über eine Stelle abwickeln zu können. Die im Berichtsjahr 2024 erarbeitete Lösung wird mit Januar 2025 umgesetzt. Wer sich im Kanton Zürich als Arbeit­geberin oder als Arbeit­geber im Privat­haushalt anmeldet und das verein­fachte Abrechnungs­verfahren «VAVplus» wählt, beauftragt die SVA Zürich mit dem Abschluss eines Vertrages für die obligatorische Unfall­versicherung. Das neue Angebot ist das Ergebnis eines Kooperations­projekts, an dem die Konferenz der Kantonalen Ausgleichs­kassen, verschiedene IT-Provider und natürlich der Unfall­versicherungs­partner mitwirkten.