Die Mutterschaftsentschädigung wurde auch im Jahr 2024 deutlich häufiger in Anspruch genommen als die Entschädigung für den anderen Elternteil. Die Entwicklungen bei den Entschädigungen für Dienstleistende sowie bei den Betreuungsentschädigungen zeigen eine stabile Tendenz.
2024 wurde im Gesetz der Begriff «Vaterschaftsurlaub» durch «Urlaub des anderen Elternteils» ersetzt. Diese Änderung ist eine Folge der Einführung der Zivilehe für alle im Jahr 2022. Der Urlaub für den andern Elternteil wurde Anfang 2021 eingeführt und hat sich inzwischen bei rund 5'500 Bezügerinnen und Bezügern pro Jahr eingependelt. Im Jahr 2024 waren es 5'504 Bezüger, was einem Rückgang von 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Mit 8’114 Bezügerinnen im Jahr 2024 wird die Mutterschaftsentschädigung noch immer deutlich häufiger beansprucht. Die Anzahl Bezügerinnen ist gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent gestiegen.
2024 wurden 113,9 Millionen Franken Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent entspricht. Die Entschädigungen des anderen Elternteils beliefen sich auf 14,4 Millionen Franken. Dies entspricht 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
Im Jahr 2024 verarbeitete die SVA Zürich 57'638 Soldmeldekarten. Dies entspricht einem Anstieg von 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Insgesamt 18'756 Dienstleistende haben im Berichtsjahr eine Entschädigung erhalten. Im Vorjahr waren es 18'380 Personen. Dies entspricht einer Zunahme von zwei Prozent. In Bezug auf die Soldmeldekarten bedeutet dies, dass die Bezügerinnen und Bezüger im Jahr 2024 im Durchschnitt drei Diensteinsätze geleistet haben. Das Vor-Corona-Niveau war bereits 2022 erreicht worden. Seither hat sich die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger wieder eingependelt.
Seit dem 1. Juli 2021 haben Eltern Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Urlaub, wenn ihr minderjähriges Kind schwer erkrankt oder schwer verunfallt ist und Betreuung durch Mutter oder Vater braucht. Mittlerweile scheinen Arbeitgebende sowie Ärztinnen und Ärzte mit der Leistung vertrauter zu sein. Die Ausgleichskasse erhält zunehmend Anmeldungen, die den Anspruchsvoraussetzungen entsprechen. Auch für Kinder, die einen Rückfall erleiden, bestehen nun klarere Vorgaben. Dies vereinfacht das Verfahren im Fall eines erneuten Anspruchs.
Im Jahr 2024 haben 156 Mütter und Väter eine Betreuungsentschädigung erhalten. Die 98 Taggelder (insgesamt 14 Wochen) bezahlter Urlaub können am Stück oder tageweise innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden. Somit kann sich der Bezug über zwei Berichtsjahre erstrecken. Für die Statistik zählen beide Elternteile und jedes Kalenderjahr. Für den Mehrjahresvergleich ist es deshalb sinnvoller, nur die Neuanmeldung für ein Kind zu berücksichtigen. Im Berichtsjahr waren es 106 Neuanmeldungen und damit gleich viele wie im Vorjahr.
Das Verfahren ist nach wie vor aufwändig für die Eltern, die in Sorge sind um ihr Kind, und für die Ausgleichskasse, die in jedem Fall prüfen muss, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.