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Bericht zum Geschäftsjahr 2024

ENTWICKLUNG ALLGEMEIN

Digitaler Wandel stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen

Bei der SVA Zürich geht es in allen Geschäfts­bereichen aufwärts. Zu diesem Schluss kommt, wer den Zahlen­teil des Jahres­berichts 2024 liest. IV-Stelle, Ausgleichs­kasse, Prämien­verbilligung und Ergänzungs­leistungen haben im Berichts­jahr 2024 mehr Geschäfts­fälle und Kunden­anfragen bearbeitet.

 

Eine der grössten Heraus­forderungen ist für die SVA Zürich zwischen­zeitlich die Bewältigung des wachsenden Volumens an Kunden­anfragen, die heute über verschiedenste Kanäle eingehen. Die im Jahr 2024 überarbeitete Strategie zeigt, welches die Hebel für die nach­haltige Unternehmens­entwicklung sind.

Erstmals über als 200'000 Personen mit Alters­rente bei der SVA  Zürich 

Im Dezember 2024 erhielten 204'007 Personen ihre Alters­rente von der SVA Zürich. Das sind 22 Prozent mehr als im Dezember 2014. Im gleichen Zeit­raum ist die Anzahl IV-Gesuche für Ein­gliederung/­Rente sogar um 30 Prozent gestiegen, von 12'493 auf 16'289. Eindrücklich ist auch die Ent­wicklung im Geschäfts­bereich Ergänzungs­leistungen. Seit dem Jahr 2005 können Zürcher Gemeinden die EL-Durch­führung an die SVA Zürich übertragen. 15 Gemeinden mit 432 Kunden­dossiers wies die SVA Zürich im Jahres­bericht 2005 aus. Im Dezember 2024 waren es 97 Gemeinden mit 9'876 Kunden­dossiers. Auch die Anzahl der Personen mit Anspruch auf eine individuelle Prämien­verbilligung ist im Mehrjahres­vergleich stark gestiegen. Im Zuge der Einführung des seit dem Jahr 2021 neu zweistufigen Zusprache­verfahrens für die bedarfs­gerechte Prämienverbilligung, kam es vorübergehend zu einem Rückgang. Stand 31. Dezember 2024 haben 451'730 Personen eine individuelle Prämien­verbilligung für das Jahr 2024 erhalten. 

 

SVA Zürich schliesst das Jahr 2024 mit Verlust ab

Es ist absehbar, dass das Geschäfts­fall­volumen in allen Bereichen in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Mass­gebend dafür ist die demo­grafische Entwicklung, die Etablierung der IV als Präventions- und Integrations­versicherung und die Tatsache, dass unsere Sozial­versicherungs­produkte abstrakt sind und der Erklärungs­bedarf entsprechend gross ist. Kundinnen und Kunden rufen an, schreiben oder kommen zur SVA Zürich, um Anliegen zu klären. Die Mehrheit der Fragen können rasch und unkompliziert beantwortet werden. Die Herausforderung ist die konstante Zunahme der Kunden­anfragen, gleichzeitig wird der Anteil der komplexen Geschäfts­fälle grösser und Änderungen an den Produkten führen zu Mehr­aufwand. Beispiel dafür ist die AHV-Reform, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Aufgrund dieser anhaltenden Ent­wicklung wird die bereits im Jahres­bericht 2023 angekündigte Erhöhung der Verwaltungs­kosten­beiträge für die Mit­glieder der Ausgleichs­kasse unumgänglich.

 

Technische Voraus­setzungen für mehr Kunden­service schaffen

Der Auftrag der SVA Zürich ist zwar auch 30 Jahre nach ihrer Gründung die kunden­orientierte, gesetzlich korrekte und schlanke Durch­führung der uns von Bund, Kanton und Gemeinden übertragenen Aufgaben. Aber das hohe Tempo der Digitalisierung hat die Erwartungen an unseren Kunden­service grundlegend verändert. Wer der SVA Zürich heute auf einem digitalen Kanal eine Frage stellt, erwartet die Antwort praktisch in Echtzeit, spätestens innert Tagesfrist. Unsere Kundinnen und Kunden werden digitaler, und damit steigen ihre Erwartungen an die Service­qualität. Die SVA Zürich und ihre IT-Partner müssen deshalb die technischen Voraus­setzungen schaffen, um den Erwartungen einer zunehmend digital-affinen Kund­schaft, gerecht zu werden. Gemessen an dem, was heute möglich ist, steht die SVA Zürich am Anfang des Weges. Der Nachhol­bedarf ist bei der SVA Zürich – wie in vielen anderen Unternehmen – gross. Die überarbeitete Unternehmens­strategie ist die Zusage der SVA Zürich, den Weg der digitalen Trans­formation konsequent zu gehen, ohne dabei Kompromisse bei der IT-Sicherheit oder beim Daten­schutz einzugehen. Unser Auftrag verpflichtet.

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Rück­forderungen für Prämien­verbilligung gehen zurück

Seit dem Jahr 2021 gilt die bedarfsorientierte Prämien­verbilligung im Kanton Zürich. Das neue System beginnt zu greifen. Die Zahl der Anspruchs­berechtigten ist seit der Einführung markant gestiegen.

Bericht der Geschäftsleitung