Der Trend der letzten Jahre bei den Ergänzungsleistungen setzt sich fort: Die Anzahl der Dossiers und die bezahlten Leistungen steigen weiter. Auch der Bearbeitungsaufwand ist höher. Darüber hinaus geht die SVA Zürich neue Wege bei der Betreuung der Anschlussgemeinden.
Auch 2024 ist eine Zunahme der Neuanmeldungen für Ergänzungsleistungen zu verzeichnen. Diese betrug 13 Prozent. Damit erhöhte sich die Anzahl aktiver Fälle um fünf Prozent auf 9'876 Kundendossiers. Die ausbezahlten Leistungen stiegen um drei Prozent auf 226,7 Millionen Franken. Davon gingen 56 Prozent an AHV-Bezügerinnen und -Bezüger und 44 Prozent an IV-Rentnerinnen und -Rentner.
Die untenstehende Grafik zeigt das Total der ausbezahlten Leistungen unter Abzug der Rückforderungen. Im Ergänzungsleistungsgeschäft sind Rückforderungen wegen möglichen Veränderungen in den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der betroffenen Personen häufig. So reduzierten sich die ausbezahlten Leistungen bei einer Nettobetrachtung im Jahr 2024 um 14,4 Millionen Franken auf 226,7 Millionen Franken.
Im Berichtsjahr hat die SVA Zürich im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Anträge bearbeitet, nämlich 25 Prozent – ein klarer Erfolg der organisatorischen Anpassungen und Spezialisierungen der letzten zwei Jahre. Diese Effizienzsteigerungen haben geholfen, den gestiegenen Dokumenteneingang besser zu bewältigen. Dennoch bleibt die Bearbeitung der Neuanmeldungen anspruchsvoll. Auch die hohe Anzahl an Mutationsmeldungen und Krankheitskosten stellt die SVA Zürich weiterhin vor Herausforderungen.
Im Jahr 2021 waren pro aktives Ergänzungsleistungsdossier durchschnittlich 0,65 Anpassungen erforderlich. Diese Zahl stieg mit den Jahren kontinuierlich an und lag 2024 bei 1,23. Dies bedeutet, dass im Vergleich fast doppelt so viele Änderungen vorgenommen wurden. Die Gründe für diese Neuberechnungen des Leistungsanspruchs sind vielfältig. Hierzu zählen etwa die Anpassung des Referenzzinssatzes oder Veränderungen in der Familienkonstellation.
Bemerkenswert war der Anstieg an Mutationsmeldungen Anfang 2024, nach Ablauf der Übergangsfrist zur EL-Reform. 21 Prozent der Personen, die wegen der tieferen Vermögensschwelle keine Ergänzungsleistungen mehr erhielten, hatten bis Ende 2024 erneut Anspruch.
Die Durchführung der Ergänzungsleistungen der SVA Zürich übertragen und trotzdem gut informiert sein, was sich in diesem Geschäftsbereich tut. Das ist der Wunsch vieler Gemeinden mit Anschlussvertrag an die SVA Zürich. Im Jahr 2024 hat die SVA Zürich deshalb gleich mehrere Neuerungen für den Informationsaustausch und die Kontaktpflege vorgenommen. Gemeinden möchten bei EL-Fragen einen persönlichen aber vor allem direkten Kontakt bei der SVA Zürich haben. Seit 2024 existiert für die Gemeinden nun eine zentrale Anlaufstelle für EL-Themen. Neu gibt es zudem quartalsweise einen elektronischen Newsletter, der über Entwicklungen und häufig gestellte Fragen informiert. Im Herbst 2024 führte die SVA Zürich die erste Jahrestagung in Form einer Informations- und Dialogplattform für ihre ZL-Gemeinden durch. Der Anlass war Informations- und Dialogplattform. Rund 60 Vertreterinnen und Vertreter der 97 Gemeinden mit Anschlussvertrag nahmen teil und bestätigten in ihren Feedbacks zur Veranstaltung den Wert und den Wunsch nach Weiterführung.