Ergänzungsleistungen

Der Trend der letzten Jahre bei den Ergänzungs­leistungen setzt sich fort: Die Anzahl der Dossiers und die bezahlten Leistungen steigen weiter. Auch der Bearbeitungs­aufwand ist höher. Darüber hinaus geht die SVA Zürich neue Wege bei der Betreuung der Anschluss­gemeinden.

Zunahme der Neu­anmeldungen

Auch 2024 ist eine Zunahme der Neu­anmeldungen für Ergänzungs­leistungen zu verzeichnen. Diese betrug 13 Prozent. Damit erhöhte sich die Anzahl aktiver Fälle um fünf Prozent auf 9'876 Kundendossiers. Die aus­bezahlten Leistungen stiegen um drei Prozent auf 226,7 Millionen Franken. Davon gingen 56 Prozent an AHV-Bezügerinnen und -Bezüger und 44 Prozent an IV-Rentnerinnen und -Rentner.

Die unten­stehende Grafik zeigt das Total der aus­bezahlten Leistungen unter Abzug der Rück­forderungen. Im Ergänzungs­leistungs­geschäft sind Rück­forderungen wegen möglichen Veränderungen in den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der betroffenen Personen häufig. So reduzierten sich die aus­bezahlten Leistungen bei einer Netto­betrachtung im Jahr 2024 um 14,4 Millionen Franken auf 226,7 Millionen Franken.

Deutlich mehr Anträge bearbeitet 

Im Berichts­jahr hat die SVA Zürich im Vergleich zum Vor­jahr deutlich mehr Anträge bearbeitet, nämlich 25 Prozent – ein klarer Erfolg der organisatorischen An­passungen und Spezialisierungen der letzten zwei Jahre. Diese Effizienz­steigerungen haben geholfen, den gestiegenen Dokumenten­eingang besser zu bewältigen. Dennoch bleibt die Bearbeitung der Neu­anmeldungen an­spruchsvoll. Auch die hohe Anzahl an Mutations­meldungen und Krankheits­kosten stellt die SVA Zürich weiterhin vor Heraus­forderungen. 

Starke Zunahme der Änderungs­meldungen

Im Jahr 2021 waren pro aktives Ergänzungs­leistungs­dossier durch­schnittlich 0,65 Anpassungen erforder­lich. Diese Zahl stieg mit den Jahren kontinuierlich an und lag 2024 bei 1,23. Dies bedeutet, dass im Vergleich fast doppelt so viele Änderungen vor­genommen wurden. Die Gründe für diese Neu­berechnungen des Leistungs­anspruchs sind vielfältig. Hierzu zählen etwa die Anpassung des Referenz­zins­satzes oder Ver­änderungen in der Familien­konstellation.

Bemerkens­wert war der Anstieg an Mutations­meldungen Anfang 2024, nach Ablauf der Übergangs­frist zur EL-Reform. 21 Prozent der Personen, die wegen der tieferen Vermögens­schwelle keine Ergänzungs­leistungen mehr erhielten, hatten bis Ende 2024 erneut Anspruch.

Gemeinden mit Anschluss­vertrag

Betreuung der Gemeinden intensiviert 

Die Durch­führung der Ergänzungs­leistungen der SVA Zürich über­tragen und trotzdem gut informiert sein, was sich in diesem Geschäfts­bereich tut. Das ist der Wunsch vieler Gemeinden mit Anschluss­vertrag an die SVA Zürich. Im Jahr 2024 hat die SVA Zürich deshalb gleich mehrere Neuerungen für den Informations­austausch und die Kontakt­pflege vor­genommen. Gemeinden möchten bei EL-Fragen einen persön­lichen aber vor allem direkten Kontakt bei der SVA Zürich haben. Seit 2024 existiert für die Gemeinden nun eine zentrale Anlauf­stelle für EL-Themen. Neu gibt es zudem quartals­weise einen elektronischen News­letter, der über Entwicklungen und häufig gestellte Fragen informiert. Im Herbst 2024 führte die SVA Zürich die erste Jahres­tagung in Form einer Informations- und Dialog­plattform für ihre ZL-Gemeinden durch. Der Anlass war Informations- und Dialog­plattform. Rund 60 Vertreterinnen und Vertreter der 97 Gemeinden mit Anschluss­vertrag nahmen teil und bestätigten in ihren Feed­backs zur Ver­anstaltung den Wert und den Wunsch nach Weiter­führung.