Familienausgleichs­kasse des Kantons Zürich

Trotz gesenktem Beitrags­satz leisteten die Mit­glieder der Familien­ausgleichskasse Zürich im Jahr 2024 höhere Beiträge. Dank auf­gebauter Reserven konnte der Beitrags­satz für das neue Jahr unverändert bleiben, obwohl die Zulagen ab 1. Januar 2025 erhöht wurden.

Beiträge und Zulagen

Beiträge nehmen zu trotz Senkung des Beitragssatzes

Per 1. Januar 2024 hatte die Familien­ausgleichskasse den Beitrags­satz bereits zum dritten Mal in Folge gesenkt, und zwar von 1,08 Prozent auf 1,025 Prozent. Trotz vermindertem Satz leisteten Arbeit­gebende und Selbständig­erwerbende im Berichts­jahr Beiträge in Höhe von 466,7 Millionen Franken, was einer Zu­nahme gegen­über dem Vor­jahr um 0,8 Prozent entspricht. Für die Zunahme waren höhere Lohn­summen der Arbeitgeber­kunden verant­wortlich. Die aus­bezahlten Kinder- und Ausbildungs­zulagen ver­zeichneten einen Anstieg von 1,7 Prozent auf 467,8 Millionen Franken.

Teillasten­ausgleich

Entlastung für die Betriebs­rechnung

Aufgrund der Betriebs­rechnungen 2023 aller Familien­ausgleichskassen des Kantons Zürich ergab sich für die kantonale Familien­ausgleichskasse eine Ausgleichs­zahlung von 19,3 Millionen Franken. Sie entlastet die Betriebs­rechnung 2024.

Ausblick 2025

Höhere Familien­zulagen bei bisher gleich­bleibendem Beitrags­satz

Die Kinder- und Ausbildungs­zulagen wurden per 1. Januar 2025 erhöht – dies erstmals seit der Ein­führung der Familien­zulagen im Jahr 2009. Grund dafür ist die Anpassung an die Preis­entwicklung. Der Kanton Zürich hat dabei die bundes­rechtlichen Mindest­ansätze über­nommen: Für Kinder bis zwölf Jahre erhalten Eltern neu 215 Franken pro Monat, für Teenager bis 16 sowie für junge Erwachsene bis 25 in Ausbildung neu 268 Franken. Trotz höherer Leistungen musste die SVA Zürich den Beitrags­satz bisher nicht anpassen, da gezielt aufgebaute Reserven genutzt werden können.