Durchführungs­aufgaben Kranken­versicherungs­gesetz

Die SVA Zürich übernimmt für den Kanton Zürich Aufgaben im Rahmen des Kranken­versicherungs­gesetzes (KVG). Dazu gehört die Durch­führung der Prämien­verbilligung, die Rück­erstattung der Verlust­scheine der Kranken­kassen und die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung von der Kranken­versicherungs­pflicht.  

Allgemeine Entwicklung

Der Kanton Zürich kennt seit dem Jahr 2021 das zweistufige Zusprache­verfahren für die Durch­führung der bedarfs­gerechten Prämien­verbilligung. Wie bei der ordentlichen Steuer­veranlagung gibt es einen provisorischen und einen definitiven Entscheid. Die Bericht­erstattung der SVA Zürich schliesst Ereignisse ein, die im Jahr 2024 stattgefunden haben (Download Grafik).

Die Grafik zeigt die vier aktuellsten im 4. Quartal 2024 laufenden Prämienverbilligungsjahre.

Weniger Rück­forderungen: Neues System etabliert sich

Nach der Umstellung auf die bedarfs­gerechte Prämien­verbilligung und dem Rückgang der Anspruchs­berechtigten im Einführungs­jahr wurden schnell Stimmen laut, die das System in Frage stellten. Ein System, für das sich der Zürcher Kantons­rat zuvor einstimmig entschieden hatte. Unter­stützung gibt es seit dem Jahr 2021 nur noch dann, wenn die definitiven Steuer­zahlen den Anspruch bestätigen. Nach dem provisorischen Entscheid werden nur 80 Prozent der individuellen Prämien­verbilligung an die Kranken­kassen über­wiesen, um den Anteil der Rück­forderung möglichst gering zu halten. Was die bedarfs­gerechte Prämien­verbilligung wirklich bedeutet, rückte mit dem Produktions­start der definitiven Entscheide für das Jahr 2021 ins kollektive Bewusst­sein. Es gab deutlich mehr Rück­forderungen als Nach­zahlungen. Das Wissen zu den Voraus­setzungen für die neue Prämien­verbilligung verbesserte sich rasch, weshalb sich auch die Zahl der Rück­forderungen reduzierte. Der Regierungs­rat seinerseits nutzte den Eigen­anteils­satz als Steuerungs­grösse für die individuelle Prämien­verbilligung wirkungs­voll.

Noch nie so viele Anspruchs­berechtigte wie für das Jahr 2023 

Der Verlauf der operativen Kenn­zahlen für die Prämien­verbilligungs­jahre 2021 bis 2024 bildet ab, wie anspruchs­voll die Ein­führung des neuen Systems war. Er zeigt aber auch, dass das System inzwischen greift. Der für das Einführungs­jahr 2021 mangels Referenz­werten defensiv angesetzte Eigen­anteils­satz führte zu einem Ein­bruch bei den anspruchs­berechtigten Personen. 2020 – das letzte Anspruchs­jahr nach altem System – erhielten rund 350'000 Personen im Kanton Zürich eine individuelle Prämien­verbilligung von der SVA Zürich. Für das Jahr 2021 weist die SVA Zürich am Stich­tag 31. Dezember 2024 260'348 Anspruchs­berechtigte aus. 37'989 Personen erhielten die individuelle Prämien­verbilligung zur Sozial­hilfe. Der Regierungs­rat senkte nach den Erfahrungen im Einführungs­jahr die Eigen­anteils­sätze für das Jahr 2022 und auch für das Jahr 2023 markant. Damit erreichte die Zahl der IPV-Anspruchs­berechtigten einen neuen Höchst­stand. Bis zum 31. Dezember 2024 hatten 524'701 Personen eine individuelle Prämien­verbilligung (Summe der provisorischen und definitiven Entscheide) für das Jahr 2023 erhalten. Für die Jahre 2024 und 2025 hat der Regierungs­rat den Eigen­anteil wieder leicht an­gehoben. Anträge für das Jahr 2024 können noch bis Ende März 2025 ein­gereicht werden.  Für das Jahr 2025 sind noch An­passungen bis Herbst 2025 möglich und Anträge können bis Ende März 2026 gestellt werden.

Ereignisse im Jahr 2024 

Versand Antrags­formulare 

Im ersten Quartal 2024 fand der Nach­versand der Antrags­formulare für die Prämien­verbilligung 2023 statt. 205'857 Zürcher Haus­halte wurden zu­sätzlich mit einem Antrags­formular bedient. Zusammen mit dem Haupt­versand im Mai 2022, der 255'896 Anträge umfasste, erhielten 461'753 Haus­halte ein Antrags­formular für das Jahr 2023. 

Im Mai 2024 startete der Haupt­versand für das Jahr 2025, basierend auf den damals aktuellsten definitiven Steuer­zahlen. Die SVA Zürich verschickte 409'693 Anträge an Zürcher Haus­halte.

Ausbezahlte Leistungen

Bis zum 31. Dezember 2024 leistete die SVA Zürich für das Antrags­jahr 2024 Zahlungen in der Höhe von 576,6 Millionen Franken für Personen mit individueller Prämien­verbilligung (IPV). Dazu zählen auch Personen, die die Prämien­verbilligung ergänzend zur Sozial­hilfe erhalten. Ihr Anspruch wird auch individuell berechnet. Dies im Gegen­satz zu Personen mit Ergänzungs­leistungen. Sie erhalten die Prämien­verbilligung der Höhe der regionalen Durchschnitts­prämie, respektive die effektive Kranken­kassen­prämie, sollte diese günstiger sein. Für das Antrags­jahr 2024 tätigte die SVA Zürich Zahlungen in der Höhe von 299,9 Millionen Franken für EL-Anspruchs­berechtigte. Für die Abgeltung von nicht bezahlten KVG-Prämien und KVG-Leistungen leistete die SVA Zürich im Berichts­jahr 2024 41,2 Millionen Franken an die Kranken­kassen. Die Verlust­schein­forderungen werden jährlich abgerechnet. Die Betriebs­rechnung für das Geschäfts­jahr 2024 schliesst mit 1'114,9 Millionen Franken ab. Im Betrag eingeschlossen sind Rück­forderungen und Über­weisungen für das Antrags­jahr 2023 und frühere Jahre.

Entwicklung des Eigenanteilssatzes 

Für die Prämien­verbilligung 2024 wurde im Berichts­jahr der Eigen­anteils­satz im Herbst gesenkt. Für verheiratete Paare und eingetragene Partnerinnen und Partner sank der Eigen­anteils­satz von initial 8,3 auf 7,0 Prozent, für Einzel­personen und Allein­erziehende von 6,6 auf 5,6 Prozent. Sinkt der Eigen­anteils­satz, bedeutet das, dass die Kundinnen und Kunden mit einer höheren Prämien­verbilligung entlastet werden können und weitere Personen Anspruch auf Prämien­verbilligung haben. Der neue Prozent­satz wird bei der definitiven Berechnung des Anspruchs für das Jahr 2024 berück­sichtigt.

Rück­forderungen und Nach­zahlungen 

Bis Ende 2024 konnte die grosse Mehrheit der Geschäfts­fälle für die Prämien­verbilligung 2021 abgeschlossen werden. Auch konnten viele definitive Entscheide für das Jahr 2022 erlassen werden, womit sich bereits die Entwicklung gegenüber dem Einführungs­jahr zeigt. Bis Ende Dezember 2024 konnte die SVA Zürich die Hälfte der definitiv verfügten Geschäfts­fälle 2021 mit einer Nach­zahlung abschliessen. Bei einem Drittel der Fälle kam es zu Rück­forderungen, und 18 Prozent der Fälle konnten ohne Anpassung abgeschlossen werden. Der Betrag für die Rück­forderungen betrug 15,1 Millionen mehr als die Nach­zahlungen, die sich auf 72,1 Millionen Franken beliefen.

Für das Antrags­jahr 2022 konnten bis Ende Dezember 2022 gesamthaft 364'336 definitive Entscheide ausgestellt werden. 238'431 Personen erhielten Nach­zahlungen in der Höhe von 135,1 Millionen Franken. Von 89'142 Personen wurden Leistungen in der Höhe von 55,2 Millionen Franken zurück­gefordert. Der Betrag für die Nach­zahlungen für das Jahr 2022 war fast 80 Millionen Franken höher als die Summe der Rück­forderungen.

Fazit zum neuen System aus Durch­führungs­sicht

Etablierung brauchte Zeit, jetzt sind die Prozesse gut ein­gespielt

Vier Jahre nach dem System­wechsel kann aus Durch­führungs­sicht festgestellt werden: Die Etablierung der neuen Prämien­verbilligung brauchte einige Jahre Zeit, doch mittler­weile sind die Prozesse der Durch­führung gut eingespielt. Der Anteil der Fälle, die automatisiert – und damit schneller – verarbeitet werden können, konnte im Berichts­jahr 2024 signifikant gesteigert werden. Der Analyse- und Optimierungs­prozess findet in engem Austausch zwischen der Gesundheits­direktion als Auftrag­geberin und der SVA Zürich als Durchführungs­stelle statt.
 

«Die Bedarfs­gerechtigkeit ist das grösste Plus des Zürcher Systems. Hierfür lohnt sich ein Mehr­aufwand.»

Florian Kästle Prozessleiter Prämienverbilligung

«Durch gezielte Mass­nahmen konnten wir die Qualität unserer Arbeit im Jahr 2024 weiter verbessern.»

Paloma Schmuckli-Vera Fachexpertin Prämienverbilligung

«Automatisierung schafft Raum für das, was wirklich zählt: Zeit für unsere Kundinnen und Kunden.»

Samuel Kneubühler Fachexperte Prämienverbilligung

«Im Team bewältigen wir hohe Volumen und sind stolz auf das, was wir im Jahr 2024 erreicht haben.»

Andrea Kalberer Kundenberaterin Prämienverbilligung

«Gemeinsam mit den Lernenden wachsen – ihr Erfolg ist auch mein Erfolg.»

Zeljka Subaric Kundenberaterin Prämienverbilligung

Entwicklung allgemein

Wer sich von der obligatorischen Kranken­versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen möchte, muss dafür einen Antrag stellen. Die SVA Zürich ist seit 1. Oktober 2023 im Kanton Zürich für die Prüfung der Anträge zuständig. Im Jahr 2024 wurden 16'582 Anträge auf Befreiung gestellt, davon 33 Prozent von Grenz­gängerinnen und Grenz­gängern und 67 Prozent von in der Schweiz wohn­haften Personen.

Der Gross­teil der Antrag­stellenden hält sich zu Aus- und Weiter­bildungs­zwecken in der Schweiz auf. Daher ist zwischen September und Dezember, zu Beginn vieler Aus- und Weiter­bildungen, ein Anstieg der Anträge zu verzeichnen. Grenz­gängerinnen und Grenz­gänger reichten Anfang 2024 mehr Gesuche ein. Übers Jahr nahm die Anzahl der Anträge von dieser Gruppe sukzessive ab. Die meisten dieser Antrag­stellenden stammen aus Deutschland (72 Prozent). Auch unter den Personen, die in der Schweiz wohnen, machen die Deutschen die grösste Gruppe aus, nämlich 24 Prozent. Neben Antrag­stellenden aus Italien (9 Prozent) sind auch Personen aus Dritt­staaten vertreten, insbesondere aus China (12 Prozent, haupt­sächlich zur Aus- und Weiter­bildung) und Indien (9 Prozent, meist entsandte Arbeit­nehmende).

Im Jahr 2024 konnten 90 Prozent der Anträge auf Befreiung von der Kranken­versicherungs­pflicht genehmigt werden. Neun Prozent der Anträge wurden abgelehnt, da die ausländische Versicherung nicht gleichwertig war. Ein Prozent der Entscheidungen führte zu einem anderen Ergebnis, entweder, weil die antrags­stellende Person in der Schweiz versicherungs­pflichtig war, weil auf den Antrag nicht ein­getreten werden konnte, oder weil das Gesuch zurück­gezogen wurde.

Stabilisierung nach heraus­forderndem Start 

Die im vierten Quartal 2023 neu ein­geführte Durch­führungs­aufgabe erforderte umfang­reiche IT-System­anpassungen, welche die SVA Zürich auch im Jahr 2024 beschäftigten. Nach einem heraus­fordernden Start konnte Stabilität in den Prozess gebracht und Know-how bei den Mit­arbeitenden aufgebaut werden. In dieser Übergangs­phase häuften sich Pendenzen, die nun gross­flächig und effizient abgearbeitet werden. Die SVA Zürich setzt sich weiterhin dafür ein, stetige Verbesserungen zur Erhöhung der Kunden­freundlichkeit sowie zur Verein­fachung und Beschleunigung der Abwicklung einzuführen.