Die Nachfrage nach IV-Leistungen steigt weiterhin an. Ein besonderes Augenmerk gilt der wachsenden Zahl an IV-Renten bei jungen Erwachsenen aufgrund psychischer Erkrankungen.
Die Anzahl IV-Gesuche stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr um fünf Prozent auf 35'599. Dieser Anstieg liegt deutlich über dem Bevölkerungswachstum. Die IV-Stelle konnte den Mehraufwand erfolgreich bewältigen, dank vom Bundesamt für Sozialversicherungen zusätzlich bewilligter Stellen.
Fast die Hälfte der Gesuche, nämlich 16'289, betrafen Eingliederungs- und Rentenleistungen. Diese Fälle sind häufig beratungsintensiv und haben eine lange Laufzeit. Ein deutlicher Anstieg ist auch bei den Hilflosenentschädigungen, insbesondere ergänzend zur AHV, festzustellen: Mit 4'278 Anträgen gingen im Berichtsjahr 17 Prozent mehr Gesuche als im Vorjahr ein. Mit der Lebenserwartung steigt auch das Risiko der Hilfsbedürftigkeit an.
Die IV-Stelle hat 2024 insgesamt 4'275 IV-Neurenten verfügt. Dies entspricht einem Anstieg von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser Wert liegt im Rahmen des mehrjährigen Trends von zehn Prozent. Die Rentenzusprachenquote ist über die Jahre stabil und beträgt 27 Prozent. Das bedeutet, dass bei jeder vierten IV-Anmeldung eine IV-Rente zugesprochen wird. Der Rentenbestand nimmt mit der steigenden Zahl an Gesuchen also weiter zu.
Ein besonderes Augenmerk gilt der steigenden Zahl an IV-Renten bei jungen Erwachsenen aufgrund psychischer Erkrankungen: Seit 2017 hat sich die Anzahl der Fälle schweizweit mehr als verdoppelt. Trotz Erweiterung des IV-Leistungsangebots im Bereich der erstmaligen beruflichen Ausbildung hält dieser Trend an. Ein interdisziplinärer Ansatz und eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Behandlerinnen und Behandlern sowie der IV-Stelle sind notwendig, um die Ursachen besser zu verstehen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln (siehe Beitrag hierzu).
Eine effiziente, umfassende Beurteilung von IV-Anträgen erfordert vollständige und aussagekräftige Arztberichte. Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) hat 2024 ein neues Kursangebot ins Leben gerufen, das sich an angehende Psychiaterinnen und Psychiater sowie an Psychotherapeutinnen und -therapeuten richtet. Aufgrund der positiven Resonanz plant der RAD, die Schulungen 2025 erneut anzubieten (siehe Beitrag hierzu).
Aufgrund von gesetzlichen Neuerungen bei der Berechnung des Rentenanspruchs (Pauschalabzug) ist die IV-Stelle verpflichtet, bis zum Jahr 2026 rund 4'300 laufende IV-Teilrenten zu überprüfen. Deshalb wurden im Rahmen eines Revisionsprojekts zusätzliche Überprüfungen eingeleitet und durchgeführt. 2024 wurden 1'367 Renten revidiert, davon entfielen 771 auf die Verordnungsanpassung. In gut der Hälfte der Fälle, nämlich 387, führte die Überprüfung zu einer Erhöhung des Rentenanspruchs.