Erste Erfahrungen mit der AHV-Reform

Nach einer intensiven Vorbereitungs­zeit ist die jüngste AHV-Reform am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Reform bietet den Versicherten zahlreiche Optionen des flexiblen Renten­eintritts und -bezugs. Die neuen Möglichkeiten werden bisher unter­schiedlich stark nachgefragt.

Das ist eine Bildlegende

Komplexe Aufgabe erfolgreich gemeistert

Die am 25. September 2022 vom Stimm­volk angenommene Reform wurde intensiv vorbereitet, und am 1. Januar 2024 erfolgte der offizielle Start­schuss: Die neu programmierten Systeme funktionierten einwandfrei, die Mitarbeitenden waren geschult und die Kundinnen und Kunden informiert worden. Die SVA Zürich kann Kunden­anfragen zu den neu geltenden gesetzlichen Regelungen kompetent beantworten und Renten­berechnungen sowie Renten­auszahlungen reibungslos vornehmen. «Das Führungs­team und die Mitarbeitenden der SVA Zürich haben die Einführung einer komplexen Gesetzes­reform erfolgreich gemeistert. Darauf sind wir stolz», kommentiert Verena Preisig, Leiterin Ausgleichs­kasse und Mitglied der Geschäfts­leitung.

Deutlich mehr Renten­voraus­berechnungen

Wie 2023 prognostiziert, ist mit der Flexibilisierung der Alters­rente die Durch­führung aufwändiger geworden. Auch der Beratungs­bedarf ist erheblich gestiegen. Die bisherige Erfahrung im Kunden­kontakt zeigt, dass die Viel­zahl an Flexibilisierungs­möglichkeiten tendenziell überfordern kann. Insbesondere der Wunsch nach Renten­voraus­berechnungen in verschiedenen Varianten ist stark angestiegen. Im Jahr 2024 führte die SVA Zürich 7'370 Renten­voraus­berechnungen durch, im Vergleich zu 5'138 im Jahr 2023. Dies entspricht einem Anstieg von 43 Prozent oder 2'232 Berechnungen. 

Flexibilisierung der Altersrente

Nach­frage bisher unter­schiedlich ausgeprägt

Mit der AHV-Reform lässt sich der Alters­rücktritt flexibler gestalten. Die Rente kann im Alter zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden, bei Frauen der Übergangs­generation, also Frauen der Jahrgänge 1961 bis und mit 1969, bereits ab 62 Jahren. 

Flexible Renten­vorbezüge rege genutzt 

Im Vergleich zu den Jahren 2021 bis 2023 ist bei den Renten­vorbezügen im Jahr 2024 ein Anstieg von 13 Prozent zu beobachten. Von 1'359 Anmeldungen für einen Renten­vorbezug im Jahr 2024 entfielen 477 auf einen Vorbezug um 24 Monate (35 Prozent der Anmeldungen). Auf dem zweiten Platz folgt der Vorbezug um 30 Monate, der von 297 Personen gewählt wurde (22 Prozent). Der Vorbezug um 12 Monate, welcher bisher rege genutzt wurde, war 2024 mit 183 Anmeldungen weniger gefragt (13 Prozent). Die restlichen 402 Anmeldungen (30 Prozent) verteilten sich auf andere Vorbezugs­zeiträume. Die Hälfte der Personen wählte damit einen Vorbezug ab einem frei bestimmten Zeit­punkt – nicht genau 12 oder 24 Monate vorher – und nutzte damit die neuen Möglich­keiten, die die Reform in zeit­licher Hinsicht bietet. 

Teil­vorbezüge bisher kaum nachgefragt 

Teil­vorbezüge, die erstmals 2024 möglich waren, wurden nur von 15 Personen genutzt. Sechs Personen entschieden sich für einen Teil­vorbezug von 50 Prozent, fünf für einen von 80 Prozent, und die restlichen vier verteilten sich auf verschiedene Anteile zwischen 30 Prozent und 75 Prozent. Teil­abrufe von aufgeschobenen Alters­renten wurden 2024 nicht ausbezahlt. 

Neu­berechnung von Renten­leistungen

Wer bisher nach dem ordentlichen Renten­alter weiter­gearbeitet und Beiträge bezahlt hat, konnte seine Alters­rente nicht verbessern. Mit der AHV-Reform ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, nach dem Referenz­alter, wie das ordentliche Renten­alter neu heisst, erzielte Einkommen und Beitrags­zeiten bei einer Neu­berechnung der Rente zu berücksichtigen. 

Im Jahr 2024 haben 398 Personen einen Antrag zur Weiter­arbeit nach dem Referenz­alter eingereicht, um eine Erhöhung ihrer Rente noch im selben Jahr zu erzielen. In 210 Fällen profitieren die Versicherten von höheren Renten­leistungen. Die Gründe für das Ausbleiben der Erhöhung in den übrigen Fällen sind vielfältig: Einige Kundinnen und Kunden zogen ihren Antrag zurück, bei anderen hatte die Prüfung keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Weitere Gesuche wurden abgelehnt, da die Antrag­stellenden am 1. Januar 2024 das 70. Lebens­jahr bereits vollendet hatten oder eine andere Ausgleichs­kasse zuständig war. 

Ausblick

Ab 2025 wird das Referenz­alter für Frauen schritt­weise von 64 auf 65 Jahre erhöht, beginnend am 1. Januar 2025 für Frauen des Jahr­gangs 1961. Ab Anfang 2028 gilt für alle das Referenz­alter von 65 Jahren. Falls Frauen der Übergangs­generation früher in Rente gehen, erhalten sie zwar gekürzte Renten, jedoch zu vorteil­hafteren Kürzungs­sätzen.

 

Bild von Corinne Müller-Stuker
Bild von Andreas Rostan

«Die SVA Zürich hat die Ein­führung einer komplexen Gesetzes­reform erfolg­reich gemeistert. Darauf sind wir stolz.»

Verena Preisig Leiterin Ausgleichskasse

«Die erste AHV-Reform seit 27 Jahren – mit grossem Engagement haben wir diese Heraus­forderung bewältigt.»

Corinne Müller-Stuker Fachexpertin, Ausgleichskasse, Versicherungsleistungen

«Mit Team­geist wird jede Heraus­forderung zur Chance – auch die AHV-Reform.»

Ioanna Tsaklidis Kundenberaterin, Ausgleichskasse, Versicherungsleistungen

«Es braucht weiterhin viel Engagement und Austausch, um am Ball der neusten Entwicklungen zu bleiben.» 

Maria Santoro Kundenberaterin, Ausgleichskasse, Versicherungsleistungen

«Die AHV-Reform fordert mich täglich heraus – ich schätze es, kontinuierlich Neues dazu­zu­lernen.»

Jasmin Loher Kundenberaterin, Ausgleichskasse, Versicherungsleistungen