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Prämienverbilligung: Wer hat Anspruch?

Prämienverbilligung: Wer hat Anspruch?

Prämienverbilligung

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämien­verbilligung.    

Letzte Chance auf Prämienverbilligung 2022!

Keine Prämienverbilligung 2022 erhalten? Anspruch jetzt prüfen! Online-Rechner fragen und rückwirkend Antrag einreichen bis spätestens 31. März 2023.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzungen

Ob jemand im Kanton Zürich Anspruch auf Prämien­verbilligung hat, hängt von vier Faktoren ab:

  • Wohnsitz im Kanton Zürich am 1. Januar des Auszahlungs­jahres
  • massgebendes Einkommen
  • steuerbares Gesamtvermögen
  • Familien­verhältnisse

Massgebend für den Anspruch Prämienverbilligung sind die definitiven Steuerfaktoren des Antragsjahres. Zum Zeitpunkt der Anmeldung fehlen die definitiven Steuerfaktoren oder andere wichtige Informationen noch. Deshalb gibt es im ersten Schritt einen provisorischen Entscheid (ab Dezember 2022 versendet die SVA Zürich den Vorbescheid für die Prämien­verbilligung 2023).

Die definitive Verfügung folgt erst, wenn die Steuer­faktoren für das Jahr 2023 bekannt sind (ca. zwei Jahre nach dem Antragsjahr). Darauf steht für die jede im Antrag aufgeführte Person die Zusprache oder Ablehnung. Die kann zu einer Nachzahlung oder Rückforderung führen.  

Weitere Voraussetzungen

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