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Prämienverbilligung: Anmeldung

Prämienverbilligung: Anmeldung

Prämienverbilligung

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämien­verbilligung.    

Letzte Chance auf Prämienverbilligung 2022!

Keine Prämienverbilligung 2022 erhalten? Anspruch jetzt prüfen! Online-Rechner fragen und rückwirkend Antrag einreichen bis spätestens 31. März 2023.

Anmeldung

Vorgehen

Die SVA Zürich ermittelt aufgrund der letzten definitiven Steuer­faktoren, wer Anspruch auf Prämien­verbilligung hat. Diese Personen erhalten bis Ende Juli automatisch ein Antrags­formular für das Folgejahr. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt bei der SVA Zürich einzureichen. 

Hinweise zur Bearbeitung des Antrags:

  • Die SVA Zürich prüft den Antrag, sobald dieser eingegangen ist.
  • Es wird keine Empfangs­bestätigung versendet.
  • Es kann bis zu zwei Monate dauern, bis die SVA Zürich den Vorbescheid versendet. Die Prämien­verbilligung wird direkt an die Krankenkasse überwiesen.

Verjährung

Der Antrag auf Prämien­verbilligung für das Jahr 2023 kann bis am 31. März 2024 eingereicht werden.

Der Antrag auf Prämien­verbilligung für das Jahr 2022 kann bis am 31. März 2023 eingereicht werden.

Trotz Anspruch kein Antragsformular erhalten?

Wer kein Antragsformular erhalten hat, füllt bitte das Online-Antragsformular aus. Für Personen ohne Internetzugang stehen ausdruckbare PDF-Formulare zur Verfügung. 

Prämienverbilligung 2023

Prämienverbilligung 2022

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