Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor Beginn des Anspruchs, höchstens CHF 196.00 pro Tag. Basis für die Berechnung ist die aktuellste AHV-Beitragsverfügung des Jahres 2019.
Pro Tag ist nur eine Entschädigung (1 Taggeld) möglich.
Antrag an die zuständige Ausgleichskasse
Selbständigerwerbende, die Mitglied der Ausgleichskasse der SVA Zürich sind, beantragen die Corona-Entschädigung mit dem unten verlinkten Online-Formular.
Im Formular sind nebst den Angaben zur mitarbeitenden Ehepartnerin oder zum mitarbeitenden Ehepartner immer auch die vollständigen Angaben zur Erwerbstätigkeit der Selbständigerwerbenden, des Selbständigerwerbenden erforderlich.
Wer einer anderen Ausgleichskasse angeschlossen ist, wendet sich an jene.