Taggelder
Voraussetzungen
Wer vor der Erkrankung resp. vor dem Unfall berufstätig war und sich in der Eingliederung befindet, erhält unter Umständen Taggelder. Diese sollen während der Eingliederung den Lebensunterhalt sichern.
Es gibt zwei Arten von Taggeldern:
- Das grosse Taggeld für Versicherte ab 18 Jahre, die vor Eintritt des Gesundheitsschadens erwerbstätig waren.
- Das kleine Taggeld für Versicherte ab 18 Jahre, die sich in der ersten beruflichen Ausbildung befinden oder das 20. Altersjahr noch nicht erreicht haben und noch nicht erwerbstätig gewesen sind.
Für beide Taggeldarten gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsweisen.
Entschädigung für Betreuungskosten
Wer vor Eintritt des Gesundheitsschadens nicht erwerbstätig oder nicht in der erstmaligen beruflichen Ausbildung war, hat keinen Anspruch auf ein Taggeld, aber möglicherweise auf eine Entschädigung für Betreuungskosten.
Keine Anmeldung erforderlich
Wenn die IV-Stelle eine Eingliederungsmassnahme zuspricht, dann prüft sie von Amtes wegen immer, ob Anspruch auf Taggeld besteht.
Auszahlung
Die IV-Stelle erstellt die Verfügung für den Leistungsanspruch. Die Berechnung und Auszahlung der Taggelder und der Entschädigung für Betreuungsleistungen erfolgen durch die Ausgleichskasse. Zuständig ist die Ausgleichskasse der letzten Arbeitgeberin oder des letzten Arbeitgebers.