| Angaben für die Lohnabrechnung (Löhne im Jahr 2026) | |||||
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| Nettolohn | |||||
| Durch den Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse abzurechnen (Löhne im Jahr 2026) | |||||
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| Total Beiträge in CHF (durch Arbeitgeber abzurechnen) | |||||
Online-Rechner für Löhne im Jahr 2026
Totalbeträge auf 5 Rappen gerundet. Diese Berechnung ist ein allgemeiner Anhaltspunkt für Löhne bis CHF 22'680.00 pro Jahr. Bei höheren Löhnen ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch. Die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung sind im Standard-Abrechnungsverfahren nicht berücksichtigt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
Im Kanton Zürich haben Hausangestellte bei Anstellung im Stundenlohn Anspruch auf:
Bei Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen (z. B. Arbeitsverträge aufsetzen, Arbeitszeugnisse ausstellen, Ferienentschädigung, Feiertagsentschädigung), wenden Sie sich bitte an die unentgeltliche Rechtsauskunft beim zuständigen Arbeitsgericht oder an den Zürcher Anwaltsverband.