Angaben für die Lohnabrechnung (Löhne im Jahr 2026)
Nettolohn
Durch den Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse abzurechnen (Löhne im Jahr 2026)
Total Beiträge in CHF (durch Arbeitgeber abzurechnen)


Online-Rechner für Löhne im Jahr 2026

Totalbeträge auf 5 Rappen gerundet. Diese Berechnung ist ein allgemeiner Anhalts­punkt für Löhne bis CHF 22'680.00 pro Jahr. Bei höheren Löhnen ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch. Die Prämien für die obligatorische Unfall­versicherung sind im Standard-Abrechnungs­verfahren nicht berücksichtigt. Für eine rechts­verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichs­kasse.


Im Kanton Zürich haben Hausangestellte bei Anstellung im Stundenlohn Anspruch auf:

  • Ferienentschädigung:
    – Zuschlag von 8,33 Prozent (bei Anspruch auf 4 Ferienwochen)
    – Zuschlag von 10,63 Prozent (bei Anspruch auf 5 Ferienwochen)
    – Zuschlag von 13,04 Prozent (bei Anspruch auf 6 Ferienwochen)

  • Feiertagsentschädigung: Gemäss dem Normal­arbeits­vertrag (NAV) in der Hauswirtschaft haben Mitarbeitende Anspruch auf eine Feiertags­entschädigung. Der Zuschlag von 3,59 Prozent entspricht den 9 bezahlten gesetzlichen Feiertagen im Kanton Zürich. Sollten Sie Ihrer Mitarbeiterin, Ihrem Mitarbeiter weitere Feiertage bewilligen, erhöht sich der prozentuale Zuschlag entsprechend. Beachten Sie dazu auch die Information zum NAV.

Bei Fragen, die das Arbeits­recht betreffen (z. B. Arbeits­verträge aufsetzen, Arbeits­zeugnisse ausstellen, Ferien­entschädigung, Feiertags­entschädigung), wenden Sie sich bitte an die unentgeltliche Rechts­auskunft beim zuständigen Arbeits­gericht oder an den Zürcher Anwalts­verband.