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SVA Zürich

Jahresbericht 2022: SVA Zürich

Jahresbericht 2022

Lesen Sie im Jahres­bericht, was die SVA Zürich 2021 bewegt hat und wie sich die Gesetzes­änder­ungen und die neuen Leist­ungen in den Zahlen zeigen.

SVA Zürich

Das Jahr 2021 brachte gleich zu Beginn mehr­ere grosse Neu­erungen im Bereich der Sozial­versicherungen. Im Kanton Zürich wurde das neue System für die Berechnung der Prämien­verbilligung eingeführt. Auf Bundes­ebene trat die Reform der Ergänzungs­leistungen in Kraft, und der bezahlte Vater­schafts­urlaub wurde Realität.

Ende September 2020 sagte das Schweizer Stimm­volk mit grosser Mehrheit Ja zum bezahlten Vater­schafts­urlaub. Und bereits für ab dem 1. Januar 2021 geborene Babys sollte der Anspruch gelten. Es blieben drei Monate Zeit für die Anpassung der Geschäfts­prozesse und der IT-Fach­systeme. Am häufigsten wurde in den ersten Wochen des Jahres am Telefon gefragt, ob es Übergangs­bestimmungen gäbe für im Dezember 2020 geborene Kinder. Solche hatte der Gesetz­geber aber nicht vorgesehen. In den Genuss der neuen Leistung kommt nur, wer am 1. Januar 2021 oder später Vater wurde.

Zurück­haltung gegenüber dem neuen Vater­schafts­urlaub

Bis Ende Jahr erhielt die SVA Zürich 2783 Anmeldungen für den Vater­schafts­urlaub. Ihnen standen 8348 Anmeldungen von Müttern gegenüber. Von den gesamthaft 11'131 Anspruchs­berechtigten machte der Anteil der Väter also nur gerade einen Viertel aus. Die Väter können die Urlaubs­tage nach der Geburt des Kindes innerhalb von sechs Monaten beziehen. Eine Kumulation von Anmeldungen verzeichnete die SVA Zürich im Sommer. Trotzdem lag die Zahl der Anmeldungen deutlich unter den Erwartungen. Eine mögliche Erklärung liefert der telefonische Kunden­dienst der SVA Zürich. Dort hat man die Erfahrung gemacht, dass sich Väter zwar nach ihrem An­spruch erkun­digten, sich aber auch besorgt zeigten, da ihr Arbeit­geber dem Vater­schafts­urlaub gegenüber kritisch eingestellt sei. Es würde nicht gerne gesehen, wenn Mit­arbeitende Vater­schafts­urlaub anmelden. Aufgrund der Häufung solcher Aussagen ist davon auszu­gehen, dass im Ein­führungs­jahr längst nicht alle Väter ihren Anspruch auf bezahlten Vater­schafts­urlaub geltend gemacht haben.

Ja zu Nischen­produkten zeigt, Anliegen werden gehört

Nach einem äusserst anspruchs­vollen ersten Quartal folgte im April die nächste An­kündigung: Die Über­brückungs­leistungen für ausge­steuerte ältere Arbeits­lose kommen und das bereits per 1. Juli 2021. Keine drei Monate bis zur Ein­führung – diese Frist war sehr knapp. Gleich­zeitig liefen die Vor­bereitungs­arbeiten für die Ein­führung der Betreuungs­entschädigung, eine neue EO-Leistung für Eltern von schwerst­kranken Kindern. Die SVA Zürich konnte den Zeit­plan dank grossem Effort aller Beteiligten einhalten. Für beide Leistungen konnte ab dem 1. Juli 2021 Antrag gestellt und Leistungen ausbezahlt werden.

Im Vergleich zu AHV-Rente, Familien­zulagen oder Prämien­verbilligungen ist die Nach­frage nach diesen neuen Leistungen verschwindend klein. Zu berück­sichtigen ist, dass die Voraus­setzungen für beide Produkte eng gefasst sind. Es sind Nischen­produkte mit geringer Fall­zahl. Bis Ende Dezember 2021 konnte die SVA Zürich 15 Zusprachen für die Betreuungs­entschädigung und vier für Über­brückungs­leistungen ausstellen. Die zwei Beispiele zeigen den hohen Stellen­wert, den die Politik Anliegen zur Verbesserung der sozialen Gerechtig­keit beimisst. Dafür steht auch der komplexe Umbau des Zürcher Prämien­verbilligungs­systems, dessen politisches Ziel es war, Bedarfs­gerechtig­keit zu gewähr­leisten. Das neue Recht erfüllt diese Erwartung, doch ist gleich­zeitig der Aufwand für die Durch­führung stark gestiegen. Dazu kommt, dass die Berechnungs­logik mit ihren abstrakten Para­metern für Laien nur schwer nach­vollzieh­bar ist und zu vielen Anfragen führt.

Es freut uns, wenn ein Dia­log an­gestossen wird.

Durchführung muss Impulse für die Weiter­entwicklung geben

Die SVA Zürich ist sich ihrer Verantwortung für eine schlanke und gleichzeitig kunden­freundliche Durchführung der Sozial­versicherungen bewusst. Wir haben immer die nachhaltige Entwicklung – und damit auch die Kosten – im Blick. Die Erfahrung zeigt, wie wertvoll es ist, die Fach­expertise der Durchführungs­stellen bei der Ausgestaltung von neuen gesetzlichen Vorgaben einzubinden. Mit der Publikation des Jahres­berichts ist es deshalb geradezu Pflicht der Durchführungs­stellen, auf der Basis der Geschäfts­zahlen auf Entwicklungen und auch mögliche Fehl­entwicklungen aufmerksam zu machen. Dabei geht es darum, Daten und Erfahrungen aus dem Tages­geschäft aufzubereiten und so einen Beitrag für die öffentliche Meinungs­bildung zu leisten. Natürlich freut es uns, wenn ein Dialog auf breiter Ebene angestossen wird. Das war vor zehn Jahren der Fall. Die SVA Zürich berichtete im Jahres­bericht 2011 darüber, dass die IV-Revisionen Wirkung zeigen würden. Der Renten­bestand nahm gesamthaft ab, nicht aber die Anzahl der ausser­ordentlichen IV-Renten. Dieser Bestand stieg weiterhin an. Das besorgte, denn ausser­ordentliche IV-Renten werden vor allem jungen Erwachsenen zuge­sprochen, die nach ihrer von der IV unterstützten Ausbildung den Sprung in den ersten Arbeits­markt nicht schaffen. Bei der SVA Zürich handelte man damals rasch. Die Qualitäts­vorgaben für die Integration wurden über­arbeitet und ein neues Verständnis für Erfolg im Rahmen der beruflichen Erst­ausbildung etabliert: Der Eingliederungs­auftrag ist mit dem Abschluss der Berufs­ausbildung nicht erfüllt, sondern erst mit der anschliessenden Fest­anstellung im ersten Arbeits­markt. In Pilot­projekten evaluierte man die Wirksamkeit von verschiedenen Eingliederungs­massnahmen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese Erfahrungen sind auch in die Weiter­entwicklung der IV eingeflossen, die am 1. Januar 2022 eingeführt wurde.

Die dafür not­wendigen Vorbereitungs­arbeiten waren das Fokus-Thema 2021 für die IV-Stelle. Mit der Weiter­entwicklung der IV geht der Ausbau der Unterstützungs­angebote für die berufliche Erst­ausbildung einher, gibt es doch einen direkten Zusammen­hang zwischen erfolg­reichem Einstieg ins Arbeits­leben und IV-Renten­bestand. Die Trend­linie bei den ausser­ordentlichen IV-Renten verläuft indes auch weiter aufwärts. Per Ende Dezember 2021 weist die IV-Stelle Zürich einen Gesamt­bestand von 6396 aus, 33 Prozent mehr als vor 10 Jahren.

Autobahndreieck Zürich-West: Tunnel und Überführung ermöglichen eine kreuzungsfreie Gabelung. Brücken erschliessen die Fläche im Dreieck.
Autobahndreieck Zürich-West: Tunnel und Überführung ermöglichen eine kreuzungsfreie Gabelung. Brücken erschliessen die Fläche im Dreieck.

Triage ist für die IV-Stelle seit Jahren Realität

Am Arbeits­leben teilhaben können, das ist für die Persönlich­keits­entwicklung und das Selbst­wert­gefühl von jungen Menschen wichtig. Integration ist Aufgabe und Verantwortung einer Gesellschaft, und sie ist auch volks­wirtschaftlich gesehen von grossem Interesse. Wenn junge Menschen ihren Platz in der Arbeits­welt nicht finden, belasten sie das Gesamt­system finanziell über Jahr­zehnte. Verantwortung für die Kosten­entwicklung der IV übernehmen, heisst, in die Ein­gliederung zu investieren. Deshalb setzt die IV-Stelle Zürich die vom Bund zur Verfügung gestellten Ressourcen fokussiert für die Ein­gliederung ein. Die Triage kennt man deshalb nicht nur in Spitälern, sondern auch bei der SVA Zürich, für das Geschäfts­feld IV. Es geht jedoch nicht um die Frage, wer IV-Unterstützung bekommt, sondern um den Entscheid, welche der verlangten administrativen Aufgaben reduziert oder weg­gelassen werden können, um mehr Personal­ressourcen für Beratung und Begleitung von Versicherten und Arbeit­gebenden zu gewinnen.

Weil Unsicherheit belastet, belasten auch die Folgen von Covid

Die SVA Zürich versteht Ein­gliederung als Auftrag wie auch als Haltung. Diese zeigt sich unter anderem darin, wie wir als Gesellschaft der Problematik von «Long Covid» begegnen. Knapp 3 Prozent aller IV-Anmeldungen im Jahr 2021 hatten einen Bezug zu einer Covid-Erkrankung. Ob «Long Covid»-Betroffene eine IV-Rente erhalten, wurde die SVA Zürich allerdings bereits im Jahr zuvor von Medien­schaffenden gefragt. Die Frage ist natürlich legitim und relevant, denn sie zeigt, dass man im Zusammen­hang mit der IV immer noch primär an die IV-Rente denkt. Viel zu wenig bekannt ist immer noch, dass die IV heute die grösste Präventions- und Eingliederungs­versicherung der Schweiz ist. Der Blick der IV als Integrations­versicherung ist nach vorne gerichtet und orientiert sich an den vorhandenen Ressourcen. Deshalb steht nicht die medizinische Diagnose im Vordergrund, sondern die Frage: Was ist für die Betroffenen aufgrund ihrer Erkrankung aktuell und in Zukunft noch möglich? Ein­gliederung ist als Prozess zu verstehen, nicht nur zeitlich. Gerade wenn psychische Probleme berücksichtigt werden müssen – und diese sehen wir in Arzt­berichten von IV-Anmeldungen von «Long Covid»-Betroffenen häufig – braucht es Zeit und Geduld. Das Thema Rente kommt erst am Schluss des Eingliederungs­prozesses. Glücklicher­weise ist es so, dass sich die gesund­heitliche Situation der Erkrankten häufig wieder bessert. Auch wenn ein Fall dank Ein­gliederung mit Teil­rente abgeschlossen werden kann, ist dies für alle Beteiligten ein Erfolg: für die SVA Zürich, die IV und vor allem aber für die betroffene Person. Ein­gliederung als Haltung bedeutet, dass gesund­heitliche Ein­schränkungen einen Menschen nicht abwerten und vom Arbeits­leben ausgrenzen. Ein­gliederung als Haltung bedingt die Fähigkeit, mit Unsicher­heiten, Veränderungen und Wider­sprüchen umgehen zu können. Unter­suchungen zeigen allerdings, dass genau diese Fähigkeit, die sogenannte Ambiguitäts­toleranz, leider stetig abnimmt.

Oberrieden: Die schnelle Autobahn liegt über alten Verkehrswegen. Eine Unterführung erlaubt ein Durchkommen.
Oberrieden: Die schnelle Autobahn liegt über alten Verkehrswegen. Eine Unterführung erlaubt ein Durchkommen.

Führungskultur zeigt sich auch in der Absenzenquote

Der Schweizer Schrift­steller Philipp Tingler schreibt in einem NZZ-Beitrag von der Nervosität der angenagten Multi­options­gesellschaft, die immer weniger bereit erscheine, die gebotene Viel­zahl an Möglich­keiten auszuhalten. Dabei ist das Aushalten von zahl­reichen Möglich­keiten wichtiger denn je. Davon überzeugt ist Angela Peterelli, Mitglied der Geschäfts­leitung der SVA Zürich und Leiterin Human Resources. Arbeit­gebende müssten laufend prüfen, wie die Kader­ausbildung und -weiter­bildung den sich rasant verändernden Bedürfnissen anzupassen sind. An Vorgesetzte werden heute andere Anforderungen gestellt als noch vor zehn Jahren: Sie müssen nicht in erster Linie mit dem besten Fach­wissen überzeugen, sondern mit der Fähig­keit, eine gute Arbeits­atmosphäre zu schaffen. Mit­arbeitende sollen sich wohl­fühlen, damit sie im Interesse des Unternehmens die best­mögliche Leistung erbringen können. Da kommt auch die Möglichkeit, zu Hause arbeiten zu können, ins Spiel. Home-Office, im Frühling 2020 zur Bekämpfung der Pandemie als Pflicht für alle eingeführt, ist seit Sommer 2021 Standard bei der SVA Zürich. Wer will, kann das Home-Office-Modell nützen, aber es ist niemand dazu verpflichtet. Die grosse Mehrheit der Mit­arbeitenden kann sich allerdings den Arbeitsalltag ohne Home-Office-Angebot nicht mehr vorstellen. Für den Jahres­bericht 2021 haben wir deshalb die Mit­arbeitenden für die Porträts erstmals zu Hause in ihrem Home-Office fotografiert.

Bera­ten ist der Kern unseres Auf­trags.

SVA Zürich setzt als Arbeit­geberin die Empfehl­ungen der IV-Stelle um

Ein Indikator für die Unternehmens- und Führungs­kultur ist die Absenzen­quote von Mitarbeitenden. Diese liegt bei der SVA Zürich seit Jahren auf konstant tiefem Niveau. Im Jahr 2021 belief sich der Anteil der Fehl­zeiten wegen Krankheit, Unfall oder Militär auf weniger als 4 Prozent der Soll-Jahres­arbeits­zeit. Das zeigt, dass es sich lohnt, in die Unternehmens- und Führungs­kultur zu investieren und diese zu pflegen. Dieses Engagement ist auch als Teil des Gesundheits­managements zu sehen. Hier setzt die SVA Zürich auf Prävention und Früh­erkennung. Natürlich gibt es bei über 1000 Mitarbeitenden auch Krankheits­fälle. Deshalb setzen wir bei der SVA Zürich um, was die IV-Stelle den Zürcher Arbeit gebenden empfiehlt: Frühzeitig hinschauen, Probleme ansprechen und nieder­schwellige Angebote bereit­halten. So können Mitarbeitende der SVA Zürich beispiels­weise anonym und kostenlos eine externe psychologische Beratung in Anspruch nehmen. Beraten ist der Kern unseres Auftrags als Kompetenz­zentrum für Sozial­versicherungen, und das schliesst die Beratung unserer Mitarbeitenden ein.

Jahresbericht 2021, zwei Grafiken zum Stellenetat und Personal
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