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Prämienverbilligung

Jahresbericht 2022: Prämienverbilligung

Jahresbericht 2022

Lesen Sie im Jahres­bericht, was die SVA Zürich 2021 bewegt hat und wie sich die Gesetzes­änder­ungen und die neuen Leist­ungen in den Zahlen zeigen.

Prämien­verbilligung

Mit über 300'000 Anspruchs­berechtigten handelt es sich bei der Prämien­verbilligung um das mit Abstand kunden­stärkste Geschäfts­feld der SVA Zürich. Selbst kleine Änderungen, die von Kundinnen und Kunden als nachteilig empfunden werden, führen – mindestens vorüber­gehend – zu einem signifikant höheren Aufwand in der Kunden­beratung der SVA Zürich. Bei der Umsetzung des revidierten Einführungs­gesetzes für die Prämien­verbilligung war gar ein umfassender System­umbau notwendig.

Zahlen für das Jahr 2021 sind als Orientierungs­grösse zu sehen

Wenn eine Revision besonders hohe Anforderungen an die Durch­führung stellt und wenn sie ein­schneidende Auswirkungen für Kundinnen und Kunden hat, dann ist die Einführung mit dem Geschäfts­jahr nicht abgeschlossen. Im Fall der Prämien­verbilligung ist das auch materiell nicht möglich, weil die ersten definitiven Verfügungen für die Prämien­verbilligung 2021 erst im zweiten Halb­jahr 2022 ausgestellt werden können. Die in den Grafiken und im Berichts­teil des Jahres­berichts publizierten Angaben sind deshalb lediglich als Orientierungs­grösse zu sehen. Die Grafik «Anspruchs­berechtigte Personen» zeigt, wie viele Zusprachen die SVA Zürich für die Prämien­verbilligung 2021 bis zum Jahres­ende erteilt hat.

285'301 Personen hatten aufgrund ihrer Steuer­faktoren Anspruch auf die individuelle Prämien­verbilligung. In 55'483 Fällen gab es die Prämien­verbilligung als Zusatz zu den Ergänzungs­leistungen. Die gleiche Lesart gilt für die Grafik «Leistungen Prämien­verbilligung». Sie informiert über die Höhe der bis 31. Dezember 2021 an die Kranken­kassen ausbezahlten Leistungen für die Prämien­verbilligung 2021. 331 Millionen Franken wurden an Personen mit individueller Prämie­verbilligung (IPV) überwiesen, 289 Millionen Franken an Personen mit EL-Anspruch. Per 31. Dezember betrug die Abweichung der IPV-Leistungen zum Vorjahr fast 26 Prozent. Dabei ist zu berück­sichtigen, dass die IPV mit dem System­wechsel in zwei Schritten ausbezahlt wird: 80 Prozent des Betrags werden – die rechtzeitige Anmeldung voraus­gesetzt – gleich Anfang Jahr an die Kranken­kassen überwiesen, damit die Prämien­rechnung reduziert wird. Die restlichen 20 Prozent werden erst bezahlt, wenn die definitiven Steuer­faktoren für das Jahr 2021 den Anspruch bestätigen. Das dauert mindestens ein Jahr, bei Selbständig­erwerbenden und Quellen­steuer­pflichtigen sind es fast immer mehrere Jahre. Angemerkt werden muss, dass es natürlich auch zur Rück­forderung von Leistungen kommen kann, wenn die definitiven Steuer­faktoren höher ausfallen.

Jahresbericht 2021, Prämienverbilligung, zwei Grafiken: Anspruch aufgrund der Steuerfaktoren, Anspruch aufgrund Zusatzleistungen

Umsetzung der Revision ist auch ein Change-Prozess

Für das Jahr 2021 genügte es zum ersten Mal nicht mehr, den Antrag bloss zu unter­schreiben und zu retournieren. Wer für das Jahr 2021 die Unter­stützung beanspruchen wollte, musste ein längeres Formular ausfüllen. Einen zusätzlichen Frage­block gibt es für junge Erwachsene unter 25 Jahren in Aus- oder Weiter­bildung. Nebst den Angaben zur eigenen Person haben sie auch Einkommen und Vermögen der Eltern zu beziffern. Fehlen die Angaben zur finanziellen Situation der Eltern und werden diese auch auf Auf­forderung nicht gemeldet, so wird der Antrag automatisch abgelehnt. Es ist deshalb wichtig, dass Kundinnen und Kunden über den System­wechsel und die damit verbundenen Neuerungen informiert sind. 214'583 Zürcher Haushalte haben das Antrags­formular aufgrund ihrer Steuer­faktoren unaufgefordert erhalten. 20 Prozent der Angeschriebenen hatten bis Ende 2021 noch keinen Antrag eingereicht.

Jahresbericht 2021, Prämienverbilliung, zwei Grafiken: Leistungen und Verlustscheine

Berechnungs­logik ist abstrakt, deshalb braucht es den Online-Rechner

Die Einführung und Etablierung neuer gesetzlicher Vorgaben ist nicht nur als technischer, sondern auch als kultureller und kommunikativer Prozess zu verstehen. Natürlich geht es bei jeder Revision zuerst immer um die technische Umsetzung der materiellen Anforderungen des Gesetz­gebers. Die IT-Fach­systeme müssen programmiert und auf Herz und Nieren geprüft werden. Kundinnen und Kunden müssen darauf vertrauen können, dass die Berechnung ihrer individuellen Prämien­verbilligung stimmt. Das ist nach einem System­wechsel besonders wichtig, da die neue Berechnungs­logik mit ihren vielen Para­metern und den abstrakten Grössen für Laien nur schwer nach­vollziehbar ist. Deshalb ist der Online-Rechner auf der Web­seite der SVA Zürich so wichtig. Er zeigt Schritt für Schritt, welche Faktoren massgebend sind für die Prämien­verbilligung. Der Online-Rechner führt auch direkt zum Antrags­formular, das für Nach­meldungen zur Verfügung steht.

Möglichst hoher Grad der Digital­isierung ist wichtig.

Fast die Hälfte der initial verschickten Anträge und über 80 Prozent der Nach­meldungen wurden mit dem neuen Online-Formular eingereicht. Das ist für Kundinnen und Kunden einfacher, und die SVA Zürich kann die Anträge schneller verarbeiten. Ein möglichst hoher Grad der Digitalisierung und Automatisierung von Teil­prozessen ist bei der Prämien­verbilligung, dem volumen­stärksten Produkt der SVA Zürich, besonders wichtig. Die SVA Zürich engagiert sich im Rahmen ihrer Möglich­keiten für eine schlanke und kosten­günstige Durch­führung. Dabei ist allerdings zu berück­sichtigen, dass die materielle Ausgestaltung eines Produkts oder einer Aufgabe den Durch­führungs­aufwand bestimmt.

Hirzel: Fahr- und Fuss­wege folgen Grund­stücks­grenzen und Topo­grafie und bilden harmon­ische Formen.

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