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Prämienverbilligung
Jahresbericht 2022: Prämienverbilligung
Jahresbericht 2022
Lesen Sie im Jahresbericht, was die SVA Zürich 2021 bewegt hat und wie sich die Gesetzesänderungen und die neuen Leistungen in den Zahlen zeigen.
Prämienverbilligung
Mit über 300'000 Anspruchsberechtigten handelt es sich bei der Prämienverbilligung um das mit Abstand kundenstärkste Geschäftsfeld der SVA Zürich. Selbst kleine Änderungen, die von Kundinnen und Kunden als nachteilig empfunden werden, führen – mindestens vorübergehend – zu einem signifikant höheren Aufwand in der Kundenberatung der SVA Zürich. Bei der Umsetzung des revidierten Einführungsgesetzes für die Prämienverbilligung war gar ein umfassender Systemumbau notwendig.
Zahlen für das Jahr 2021 sind als Orientierungsgrösse zu sehen
Wenn eine Revision besonders hohe Anforderungen an die Durchführung stellt und wenn sie einschneidende Auswirkungen für Kundinnen und Kunden hat, dann ist die Einführung mit dem Geschäftsjahr nicht abgeschlossen. Im Fall der Prämienverbilligung ist das auch materiell nicht möglich, weil die ersten definitiven Verfügungen für die Prämienverbilligung 2021 erst im zweiten Halbjahr 2022 ausgestellt werden können. Die in den Grafiken und im Berichtsteil des Jahresberichts publizierten Angaben sind deshalb lediglich als Orientierungsgrösse zu sehen. Die Grafik «Anspruchsberechtigte Personen» zeigt, wie viele Zusprachen die SVA Zürich für die Prämienverbilligung 2021 bis zum Jahresende erteilt hat.
285'301 Personen hatten aufgrund ihrer Steuerfaktoren Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung. In 55'483 Fällen gab es die Prämienverbilligung als Zusatz zu den Ergänzungsleistungen. Die gleiche Lesart gilt für die Grafik «Leistungen Prämienverbilligung». Sie informiert über die Höhe der bis 31. Dezember 2021 an die Krankenkassen ausbezahlten Leistungen für die Prämienverbilligung 2021. 331 Millionen Franken wurden an Personen mit individueller Prämieverbilligung (IPV) überwiesen, 289 Millionen Franken an Personen mit EL-Anspruch. Per 31. Dezember betrug die Abweichung der IPV-Leistungen zum Vorjahr fast 26 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die IPV mit dem Systemwechsel in zwei Schritten ausbezahlt wird: 80 Prozent des Betrags werden – die rechtzeitige Anmeldung vorausgesetzt – gleich Anfang Jahr an die Krankenkassen überwiesen, damit die Prämienrechnung reduziert wird. Die restlichen 20 Prozent werden erst bezahlt, wenn die definitiven Steuerfaktoren für das Jahr 2021 den Anspruch bestätigen. Das dauert mindestens ein Jahr, bei Selbständigerwerbenden und Quellensteuerpflichtigen sind es fast immer mehrere Jahre. Angemerkt werden muss, dass es natürlich auch zur Rückforderung von Leistungen kommen kann, wenn die definitiven Steuerfaktoren höher ausfallen.

Umsetzung der Revision ist auch ein Change-Prozess
Für das Jahr 2021 genügte es zum ersten Mal nicht mehr, den Antrag bloss zu unterschreiben und zu retournieren. Wer für das Jahr 2021 die Unterstützung beanspruchen wollte, musste ein längeres Formular ausfüllen. Einen zusätzlichen Frageblock gibt es für junge Erwachsene unter 25 Jahren in Aus- oder Weiterbildung. Nebst den Angaben zur eigenen Person haben sie auch Einkommen und Vermögen der Eltern zu beziffern. Fehlen die Angaben zur finanziellen Situation der Eltern und werden diese auch auf Aufforderung nicht gemeldet, so wird der Antrag automatisch abgelehnt. Es ist deshalb wichtig, dass Kundinnen und Kunden über den Systemwechsel und die damit verbundenen Neuerungen informiert sind. 214'583 Zürcher Haushalte haben das Antragsformular aufgrund ihrer Steuerfaktoren unaufgefordert erhalten. 20 Prozent der Angeschriebenen hatten bis Ende 2021 noch keinen Antrag eingereicht.

Berechnungslogik ist abstrakt, deshalb braucht es den Online-Rechner
Die Einführung und Etablierung neuer gesetzlicher Vorgaben ist nicht nur als technischer, sondern auch als kultureller und kommunikativer Prozess zu verstehen. Natürlich geht es bei jeder Revision zuerst immer um die technische Umsetzung der materiellen Anforderungen des Gesetzgebers. Die IT-Fachsysteme müssen programmiert und auf Herz und Nieren geprüft werden. Kundinnen und Kunden müssen darauf vertrauen können, dass die Berechnung ihrer individuellen Prämienverbilligung stimmt. Das ist nach einem Systemwechsel besonders wichtig, da die neue Berechnungslogik mit ihren vielen Parametern und den abstrakten Grössen für Laien nur schwer nachvollziehbar ist. Deshalb ist der Online-Rechner auf der Webseite der SVA Zürich so wichtig. Er zeigt Schritt für Schritt, welche Faktoren massgebend sind für die Prämienverbilligung. Der Online-Rechner führt auch direkt zum Antragsformular, das für Nachmeldungen zur Verfügung steht.
Möglichst hoher Grad der Digitalisierung ist wichtig.
Fast die Hälfte der initial verschickten Anträge und über 80 Prozent der Nachmeldungen wurden mit dem neuen Online-Formular eingereicht. Das ist für Kundinnen und Kunden einfacher, und die SVA Zürich kann die Anträge schneller verarbeiten. Ein möglichst hoher Grad der Digitalisierung und Automatisierung von Teilprozessen ist bei der Prämienverbilligung, dem volumenstärksten Produkt der SVA Zürich, besonders wichtig. Die SVA Zürich engagiert sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine schlanke und kostengünstige Durchführung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die materielle Ausgestaltung eines Produkts oder einer Aufgabe den Durchführungsaufwand bestimmt.
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