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IV-Stelle

Jahresbericht 2022: IV-Stelle

Jahresbericht 2022

Lesen Sie im Jahres­bericht, was die SVA Zürich 2021 bewegt hat und wie sich die Gesetzes­änder­ungen und die neuen Leist­ungen in den Zahlen zeigen.

IV-Stelle

Klischee-Denken erschwert Zugang zur IV-Eingliederung

IV gleich Rente – diese Gleichung geht seit der Einführung der 5. IV-Revision vor 16 Jahren nicht mehr auf, denn seither gilt der Grund­satz «Eingliederung vor Rente». Trotzdem hält sich das Klischee der IV als Renten­versicherung in der breiten Öffentlich­keit hart­näckig. Ein Bild, das über Jahr­zehnte seine Berechtigung hatte und bis heute in den Medien immer noch häufiger ein Thema ist als die Eingliederung, ist nur schwer aus den Köpfen der Bevölkerung zu verbannen.

Wer IV-Leistungen beantragt, füllt das Anmelde­formular für «Berufliche Integration­/Rente» aus. Verknüpft mit dem Gesuch ist meist die Erwartung einer IV-Renten­leistung. Das zeigt, wie wichtig es ist, die Vorurteile gegenüber der IV in der breiten Öffentlichkeit abzubauen und die IV als wichtigste Präventions- und Eingliederungs­versicherung der Schweiz bekannt zu machen. Rund 280 Millionen Franken werden bei der IV-Stelle Zürich jährlich für Prävention und berufliche Integration eingesetzt. Der Betrag macht rund ein Sechstel der gesamten IV-Kosten im Kanton Zürich aus. Der Gross­teil entfällt auf die Renten­leistungen.

Jahresbericht 2021, IV-Stelle, zwei Grafiken: Gesuche IV-Leistungen und Gesuche Leistungsarten

Es geht überall aufwärts, auch bei den IV-Renten

Die IV-Anmeldungen steigen seit Jahren stetig. 33'499 Gesuche sind im Jahr 2021 bei der SVA Zürich eingegangen. 13'773 davon betrafen berufliche Integration und Rente, 2 Prozent mehr als im Vor­jahr. Die IV-Stelle hat im Jahr 2021 ebenfalls 2 Prozent mehr Eingliederungs­massnahmen finanziert, fast 13'400 Zusprachen wurden erteilt.

Wieder aufwärts ging es erfreulicher­weise auch bei den erfolg­reichen Eingliederungen. Das Jahr 2020 war aufgrund der Pandemie ein schwieriges Jahr. Arbeit­gebende waren wegen der geltenden Covid-Massnahmen – verständlicher­weise – weniger bereit, neue Mitarbeitende anzustellen. 2021 erholte sich der Arbeits­markt dann aber rasch. Gut ausgebildete und erfahrene Berufs­leute waren wieder gefragt, und davon profitierten auch IV-Kundinnen und -Kunden. In 2885 Fällen konnte die Ein­gliederung mit einer Erfolgs­meldung abgeschlossen werden. 201 Erfolgs­geschichten mehr als im Jahr zuvor, und jede zählt. Tatsache ist aber auch, dass die IV-Neurenten im Jahr 2021 erneut gestiegen sind, nämlich um 4 Prozent auf 3497. Im Jahr 2019 waren es noch 23 Prozent weniger, nämlich 2684 Neurenten. Auch die Gesamt­zahl der IV-Renten wächst im Kanton Zürich wieder seit 2020. Ende Dezember 2021 waren 34'772 Personen im Kanton Zürich auf die IV-Rente angewiesen, 456 mehr als im Jahr zuvor.

Mit Eingliederung den Anstieg der IV-Verschuldung abbremsen

Die Tatsache, dass der Anstieg der Personen mit IV-Rente im Kanton Zürich im Berichts­jahr «nur» 1,3 Prozent ausmachte, sollte nicht dazu verleiten, die Entwicklung zu verharmlosen. Wenn die Zahl der Neurenten signifikant steigt, wird auch die Wirksam­keit der IV-Eingliederung hinterfragt: Lohnen sich die Investitionen in Prävention und berufliche Integration überhaupt? Die Antwort von Martin Schilt, IV-Stellen­leiter, ist kurz und klar: «Es gibt keine Alternative. Prävention und berufliche Integration sind die einzig wirksamen Massnahmen, um dem wieder stetig steigenden Defizit der IV zu begegnen.» Dabei geht es in keiner Weise darum, IV-Renten zu verhindern. Die IV-Stelle Zürich hatte bereits im Jahres­bericht 2018 prognostiziert, dass die Zahl der Neurenten und auch der Gesamt­bestand der IV-Renten wieder steigen werden.

Jahresbericht 2021, IV-Stelle, zwei Grafiken: Eingliederungsmassnahmen und Art der Eingliederungsmassnahmen

Eingliederung wirkt, trotzdem steigt der Renten­bestand

Dank der Eingliederungs­leistungen ist der IV-Renten­bestand im Kanton Zürich seit 2008 (Einführung der 5. IV-Revision) bis 2019 um 14 Prozent, zurück­gegangen. Auch die Zahl der jährlichen Neurenten ging um 30 Prozent zurück. Es waren weniger Neurenten nötig, weil die neuen Eingliederungs­massnahmen wirksam sind, und nicht etwa, weil berechtigte Renten­ansprüche abgewiesen wurden. Eingliederung wirkt. Trotzdem ist es nicht zu verhindern, dass der Gesamt­bestand der Renten in den nächsten Jahren steigen wird. Die IV-Stelle Zürich sieht dafür vier Gründe: Die demo­grafische Entwicklung, das Bevölkerungs­wachstum im Kanton Zürich, die Zunahme von Diagnosen psychischer Erkrankungen und die neue Recht­sprechung zur Sucht­problematik.

Autobahnkreisel Hinwil: Statt Kunst am Bau umrunden die Autos und Lastwagen einen Werkhof mit Verkehrssicherheitszentrum.
Autobahnkreisel Hinwil: Statt Kunst am Bau umrunden die Autos und Lastwagen einen Werkhof mit Verkehrssicherheitszentrum.

Anstieg der Renten­quote nach Bundesgerichts­urteil zu Sucht

Die IV hat ab 2011 von der demo­grafischen Entwicklung profitiert. Die Baby-Boomer-Generation erreichte das Pensions­alter, womit die IV-Rente automatisch in eine Alters­rente umgewandelt wurde. Mittlerweile sind die geburten­starken Jahr­gänge zum grössten Teil im AHV-Renten­alter. Das heisst, dass Neurenten nicht mehr mit «natürlichen Abgängen» kompensiert werden können. Die 34'722 Personen mit einer IV-Rente machten im Jahr 2021 rund 3 Prozent der erwerbs­fähigen Bevölkerung des Kantons Zürich aus. Der Anteil ist seit 2018 stabil. Das bedeutet allerdings auch, dass die absolute Zahl der IV-Rentnerinnen und IV-Rentner mit der Zürcher Bevölkerung wächst.

Die psychischen Krankheiten nehmen zu, und das nicht erst seit der Pandemie. Diese hat das Problem höchstens noch akzentuiert. Mehr psychische Erkrankungen, welche die Arbeits­fähigkeit der Betroffenen beeinträchtigen, bedeuten klar mehr neue IV-Renten. Bereits nachweisbar ist bei der IV-Stelle Zürich der Effekt der neuen Recht­sprechung betreffend die Sucht­problematik. Ein Bundes­gerichts­urteil verlangt, dass eine nachweisbare Sucht, die sich auf die Arbeits­fähigkeit auswirkt, nicht mehr automatisch zur Ablehnung einer Rente führen darf. Sucht gilt gemäss dem Urteil des Bundes­gerichts als anerkannte Krankheit, weshalb jeder Fall nun einzeln geprüft werden muss. Handelt es sich bei der Sucht um eine Begleit­erkrankung und ist sie nicht therapierbar, dann ist die IV zur Renten­leistung verpflichtet. Was war zuerst: Huhn oder Ei? Im Rahmen einer IV-Abklärung lautet die Frage natürlich anders: War zuerst die Depression und dann das Alkohol­problem, oder war es umgekehrt?

Die Auswirkungen der geänderten Recht­sprechung schlagen sich bereits in den Zahlen der IV-Stelle Zürich nieder. Die Renten­quote zeigt das Verhältnis der Zusprachen zu allen Renten­entscheiden. Zwischen 2014 und 2019 lag sie stets bei gut 30 Prozent. Danach kam es zu einem sprung­haften Anstieg, was ungewöhnlich ist. Die Erfahrung lehrt, dass ein solches Phänomen immer eine oder mehrere Ursachen hat. Im August 2019 wurde das Bundes­gerichts­urteil betreffend die Sucht­erkrankungen publiziert. Seither ist die Renten­quote um 3 Prozent gestiegen. Die IV-Stelle Zürich geht davon aus, dass 1,5 bis 2 Prozent des Anstiegs mit der geänderten Recht­sprechung zu erklären sind.

Jahresbericht 2021, IV-Stelle, zwei Grafiken: Ergolreiche Eingliederungen und Neurenten

Jede zweite Präventions­meldung kommt von Arbeit­gebenden

Prävention ist die effektivste Form der Eingliederung. Es gilt zu verhindern, dass eine Krankheit oder Behinderung zum Verlust des Arbeits­platzes führen. Oder dass im Fall von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits der Start ins Berufs­leben misslingt. Im Jahr 2021 sind 1619 Präventions­meldungen bei der IV-Stelle Zürich eingegangen. Knapp 54 Prozent der Meldungen kamen von den Arbeit­gebenden, 30 Prozent von den Versicherten. Die restlichen 16 Prozent der Meldungen verteilen sich auf andere Versicherungen, Sozial­hilfe, Familien­umfeld, Arzt oder Ärztin. Was auffällt: Von den Arbeit­gebenden und den Versicherten gingen im Vergleich zum Vorjahr 15 Prozent mehr Meldungen ein, bei allen anderen Gruppen war die Entwicklung rückläufig. 84 Prozent aller Präventions­meldungen kamen im Jahr 2021 von Arbeit­gebenden und von den Versicherten. Es trifft natürlich zu, dass Arbeit­gebende per Gesetz zum Gesundheits­schutz am Arbeits­platz verpflichtet sind. Prävention in einem umfassenderen Verständnis schliesst aber alle Lebens­bereiche ein. So verstanden, ist die Früh­erkennung von gesund­heitlichen Problemen, die sich auf die Arbeit auswirken, Aufgabe vieler. Allen voran müssen behandelnde Ärztinnen und Ärzte genannt werden. Sie kennen die gesund­heitlichen Probleme früh und können – im Interesse der Patientin, des Patienten – dazu beitragen, dass eine Krankheit nicht zur Kündigung führt. Die Skepsis von Ärztinnen und Ärzten gegenüber der IV ist immer noch weit verbreitet, und dieser lässt sich nur im Dialog begegnen. Die IV-Stelle Zürich hat deshalb mit Blick auf die Einführung der IV-Weiter­entwicklung am 1. Januar 2022 die Präventions­beratung und das Job-Coaching gestärkt. Dazu gehört auch die Information von Ärztinnen und Ärzten.

Jahresbericht 2021, IV-Stelle, zwei Grafiken: Entwicklung IV-Renten-Revisionen und Ergebnis IV-Renten-Revisionen

IV-Assistenz­beitrag ist nicht mehr wegzudenken

Das Engagement und die Leistungen der IV sind auf ein selbst­bestimmtes Leben ausgerichtet. Verbunden mit dem selbst­bestimmten Leben ist das Bedürfnis, trotz Krankheit oder Behinderung zu Hause leben zu können. Dieses Anliegen wurde bereits mit der 4. IV-Revision aufgenommen. Zwei Jahre später startete ein auf fünf Jahre angelegtes Pilot­projekt mit 250 Teil­nehmenden aus drei Kantonen. Am 1. Januar 2012 wurde der Assistenz­beitrag schliesslich als ordentliche Leistung eingeführt. Wer wegen Krankheit oder Behinderung nur mit Unter­stützung von Dritt­personen zu Hause selbständig leben kann, hat seit dem 1. Januar 2012 Anrecht auf den IV-Assistenz­beitrag. Im Jahr 2021 erhielt die IV-Stelle 136 neue Gesuche. Am Jahres­ende waren es 522 Personen, die dank des Assistenz­beitrags zu Hause leben konnten. Der IV-Assistenz­beitrag ist ein anspruchs­volles Produkt, weil die Anspruchs­berechtigten die Arbeitgeber­pflichten übernehmen müssen. Die IV-Stellen klären den Unterstützungs­bedarf im Detail ab und ermitteln die Höhe des monatlichen Beitrags. Es ist dann an den Versicherten selbst, die für die Hilfe im Alltag notwendigen Assistenz­personen anzustellen. Dank IV-Unterstützung selbst­bestimmt zu Hause leben, setzt also voraus, dass die Personen in der Lage sind, die administrativen Aufgaben zu übernehmen. Im Jahr 2012 haben nur 65 Prozent der Personen mit Zusprache Leistungen mit der IV-Stelle Zürich abgerechnet, im Jahr 2021 waren es 95 Prozent. Das zeigt, dass der IV-Assistenz­beitrag etabliert und eine wert­volle Leistung ist.

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