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Ausgleichskasse

Jahresbericht 2022: Ausgleichskasse

Jahresbericht 2022

Lesen Sie im Jahres­bericht, was die SVA Zürich 2021 bewegt hat und wie sich die Gesetzes­änder­ungen und die neuen Leist­ungen in den Zahlen zeigen.

Ausgleichskasse

Beiträge von Arbeitgebenden gestiegen, jene von Selbständig­erwerbenden gesunken

Die Zahl der Arbeits­losen erreichte bis Ende 2021 fast wieder das Niveau vor Pandemie. Die Zürcher Wirtschaft hat das Jahr 2021 gesamthaft gut bewältigt. Das ist auch aus den Zahlen der Ausgleichs­kasse des Kantons Zürich für das Geschäfts­jahr 2021 zu lesen. Angemerkt werden muss, dass die öffentliche Hand die Wirtschaft noch bedeutend entlastet hat wegen der vom Bund ange­ordneten Corona-Massnahmen. Die Bedeutung der staatlichen Unter­stützung – Kurz­arbeit für Arbeit­gebende und Corona-Entschädigung für Selbständig­erwerbende – konnte Ende 2021 noch nicht beurteilt werden.

Die 263'382 beitrags­pflichtigen Mitglieder haben im Jahr 2021 Sozial­versicherungs­beiträge in der Höhe von 5045 Millionen Franken geleistet, 4,7 Prozent mehr als im Vor­jahr. Während die Beiträge der Arbeit­gebenden zunahmen, gingen die Beiträge der Selbständig­erwerbenden um 5,2 Prozent zurück. Im Jahr 2020 hatten viele der Selbständig­erwerbenden ihre Prognosen für die Einkommens­entwicklung nach unten korrigiert und in der Folge auch weniger Beiträge in die erste Säule einbezahlt.

Fast 7 Prozent mehr Privat­haushalte als Arbeit­geber gemeldet

Über alle Kunden­segmente hinweg stieg die Zahl der beitrags­pflichtigen Mitglieder unserer Ausgleichs­kasse im Jahr 2021 um 1,4 Prozent. Der Bestand der Selbständig­erwerbenden veränderte sich dabei unmerklich. 57'494 Gewerbe­treibende haben die Beiträge als selbständig­erwerbend abgerechnet, das sind nur 108 weniger als im Jahr zuvor. Am meisten zugelegt haben die Arbeit­gebenden von Angestellten im Privat­haushalt. 50'629 Zürcher­innen und Zürcher rechneten Löhne für Mitarbeitende im Haus­dienst ab, das sind fast 7 Prozent mehr als im Jahr 2020. Um 3 Prozent gewachsen ist auch die Kunden­gruppe der Arbeit­gebenden mit Eintrag im Handels­register. Ende 2021 waren 45 106 Firmen als Arbeit­gebende unserer Ausgleichs­kasse angeschlossen.

Jahresbericht 2021, Ausgleichskasse, zwei Grafiken: Mitgliederbestand und Anzahl AHV-/IV-Renten

Trendlinie für AHV-Leistungen weiter linear steigend

192'191 Personen erhielten im Jahr 2021 ihre Alters- oder Hinterlassenen­rente von der SVA Zürich. Das entspricht Leistungen in der Höhe von 4,299 Milliarden Franken. Der Löwen­anteil entfällt auf die 182'950 Alters­renten. Im Mehr­jahres­vergleich steigt der Bestand der Alters­renten aufgrund der demo­grafischen Entwicklung jedes Jahr im Schnitt um 2 Prozent. Die Wohn­bevölkerung wird älter, und damit erhöht sich die Zahl der Bezugs­jahre der Alters­rente. Was die AHV-Zahlen auch zeigen: Der Anteil der Eltern, die das AHV-Alter erreicht haben und deren Kinder minder­jährig oder noch in Ausbildung sind, steigt ebenfalls stetig. Im Jahr 2021 hatten 2474 Frauen und Männer mit Alters­rente deshalb Anspruch auf die zusätzliche Kinder­rente, 177 mehr als im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg von fast 8 Prozent innerhalb eines Jahres, fast 20 Prozent sind es im Vergleich zum Jahr 2018.

Bezug der ersten Alters­rente wird häufiger aufgeschoben

Wer über das ordentliche Pensions­alter hinaus arbeitet und die Alters­rente aufschiebt, bekommt mehr Geld von der AHV. Um bis zu 31,5 Prozent liesse sich die monatliche Rente verbessern, falls die erste Auszahlung erst fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Alters erfolgt. Der Konjunktiv ist angebracht, denn wer die Alters­rente aufschiebt, lässt sich in der Regel die erste Rente ein oder zwei Jahre später auszahlen. 1218 aufgeschobene Alters­renten meldete die Ausgleichs­kasse per Ende 2021. Die Zahl hat sich innerhalb von vier Jahren um 35 Prozent erhöht.

Jahresbericht 2021, Ausgleichskasse, zwei Grafiken zu den AHV-Beiträgen

Häufiger Corona-Entschädigung wegen Quarantäne

Die dynamische Entwicklung der Corona-Entschädigungen setzte sich auch im zweiten Pandemie­jahr unverändert fort. Der Unterstützungs­bedarf blieb über das ganze Jahr 2021 gross. Die Ausgleichs­kasse bezahlte 282 Millionen Franken aus, im Jahr 2020 waren es 343 Millionen Franken. Seit Einführung der Corona-Entschädigung im März 2020 bis Ende 2021 hatten gesamthaft 50'354 Selbständig­erwerbende, Arbeit­gebende und ihre Mitarbeitenden Leistungen erhalten.

Das Bundes­amt für Sozial­versicherungen brachte Ende März 2020 die erste Ausgabe des Kreis­schreibens für die Entschädigungen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Massnahmen heraus. Der Antrag auf Corona-Erwerbs­ersatz konnte also nicht für das ganze Jahr gestellt werden. Dann sind auch die Ereignisse, die zum Leistungs­bezug berechtigten, zu berücksichtigen. Zu Beginn der Pandemie waren viele Gewerbe­treibende von der angeordneten Betriebs­schliessung betroffen oder die Härtefall­regelung bei Umsatz­rückgang kam zur Anwendung. Das führte zu Leistungs­ansprüchen über mehrere Wochen oder auch Monate. Die massive Zunahme der Anspruchs­berechtigten ist zudem im Zusammen­hang mit dem Infektions­geschehen zu sehen. Es gab 2021 deutlich mehr Covid-Infektionen als im Jahr zuvor und somit auch mehr Quarantäne­fälle. Und ein Erwerbs­ausfall wegen Quarantäne berechtigte ebenfalls zum Bezug der Corona-Entschädigung.

Man hatte sich an die monat­liche Aus­zahlung gewöhnt.

Direkt oder indirekt betroffen, das macht den Unterschied

Seit der Einführung der Corona-Massnahmen im März 2020 wurde das Kreis­schreiben mit den Regelungen für den Erwerbs­ausfall praktisch im Monats­rhythmus angepasst. Das brachte jedes Mal auch Neuerungen für die Durch­führungs­praxis der Corona-Entschädigung. Jeder Entscheid des Bundes­rats mit Konsequenzen für den Bezug von Corona-Entschädigung führte bei der SVA Zürich zu einem sprung­haften Anstieg der Anrufe im Kunden­dienst. Viele Selbständig­erwerbende hatten sich an die monatliche Auszahlung der Corona-Entschädigung gewöhnt und mit dieser auch gerechnet. Als die Zahlungen nicht mehr eingingen, brachte sie dies zum Teil in grosse finanzielle Nöte. Der Umsatz­verlust war nachweislich da, und trotzdem gab es keine Unter­stützung mehr. Beispiele dafür sind Kultur­schaffende, Kosmetik­salons oder auch die Unternehmens­beratung. Das gesellschaftliche Verhalten hat sich während der Pandemie verändert, und die Nachfrage für diverse Dienst­leistungen ist zurück­gegangen. Anspruch auf die Corona-Entschädigung bestand nur, wenn es einen direkten Zusammen­hang zu einer angeordneten Covid- Massnahme gab.

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