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Ausgleichskasse
Jahresbericht 2022: Ausgleichskasse
Jahresbericht 2022
Lesen Sie im Jahresbericht, was die SVA Zürich 2021 bewegt hat und wie sich die Gesetzesänderungen und die neuen Leistungen in den Zahlen zeigen.
Ausgleichskasse
Beiträge von Arbeitgebenden gestiegen, jene von Selbständigerwerbenden gesunken
Die Zahl der Arbeitslosen erreichte bis Ende 2021 fast wieder das Niveau vor Pandemie. Die Zürcher Wirtschaft hat das Jahr 2021 gesamthaft gut bewältigt. Das ist auch aus den Zahlen der Ausgleichskasse des Kantons Zürich für das Geschäftsjahr 2021 zu lesen. Angemerkt werden muss, dass die öffentliche Hand die Wirtschaft noch bedeutend entlastet hat wegen der vom Bund angeordneten Corona-Massnahmen. Die Bedeutung der staatlichen Unterstützung – Kurzarbeit für Arbeitgebende und Corona-Entschädigung für Selbständigerwerbende – konnte Ende 2021 noch nicht beurteilt werden.
Die 263'382 beitragspflichtigen Mitglieder haben im Jahr 2021 Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 5045 Millionen Franken geleistet, 4,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Während die Beiträge der Arbeitgebenden zunahmen, gingen die Beiträge der Selbständigerwerbenden um 5,2 Prozent zurück. Im Jahr 2020 hatten viele der Selbständigerwerbenden ihre Prognosen für die Einkommensentwicklung nach unten korrigiert und in der Folge auch weniger Beiträge in die erste Säule einbezahlt.
Fast 7 Prozent mehr Privathaushalte als Arbeitgeber gemeldet
Über alle Kundensegmente hinweg stieg die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder unserer Ausgleichskasse im Jahr 2021 um 1,4 Prozent. Der Bestand der Selbständigerwerbenden veränderte sich dabei unmerklich. 57'494 Gewerbetreibende haben die Beiträge als selbständigerwerbend abgerechnet, das sind nur 108 weniger als im Jahr zuvor. Am meisten zugelegt haben die Arbeitgebenden von Angestellten im Privathaushalt. 50'629 Zürcherinnen und Zürcher rechneten Löhne für Mitarbeitende im Hausdienst ab, das sind fast 7 Prozent mehr als im Jahr 2020. Um 3 Prozent gewachsen ist auch die Kundengruppe der Arbeitgebenden mit Eintrag im Handelsregister. Ende 2021 waren 45 106 Firmen als Arbeitgebende unserer Ausgleichskasse angeschlossen.

Trendlinie für AHV-Leistungen weiter linear steigend
192'191 Personen erhielten im Jahr 2021 ihre Alters- oder Hinterlassenenrente von der SVA Zürich. Das entspricht Leistungen in der Höhe von 4,299 Milliarden Franken. Der Löwenanteil entfällt auf die 182'950 Altersrenten. Im Mehrjahresvergleich steigt der Bestand der Altersrenten aufgrund der demografischen Entwicklung jedes Jahr im Schnitt um 2 Prozent. Die Wohnbevölkerung wird älter, und damit erhöht sich die Zahl der Bezugsjahre der Altersrente. Was die AHV-Zahlen auch zeigen: Der Anteil der Eltern, die das AHV-Alter erreicht haben und deren Kinder minderjährig oder noch in Ausbildung sind, steigt ebenfalls stetig. Im Jahr 2021 hatten 2474 Frauen und Männer mit Altersrente deshalb Anspruch auf die zusätzliche Kinderrente, 177 mehr als im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg von fast 8 Prozent innerhalb eines Jahres, fast 20 Prozent sind es im Vergleich zum Jahr 2018.
Bezug der ersten Altersrente wird häufiger aufgeschoben
Wer über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeitet und die Altersrente aufschiebt, bekommt mehr Geld von der AHV. Um bis zu 31,5 Prozent liesse sich die monatliche Rente verbessern, falls die erste Auszahlung erst fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Alters erfolgt. Der Konjunktiv ist angebracht, denn wer die Altersrente aufschiebt, lässt sich in der Regel die erste Rente ein oder zwei Jahre später auszahlen. 1218 aufgeschobene Altersrenten meldete die Ausgleichskasse per Ende 2021. Die Zahl hat sich innerhalb von vier Jahren um 35 Prozent erhöht.

Häufiger Corona-Entschädigung wegen Quarantäne
Die dynamische Entwicklung der Corona-Entschädigungen setzte sich auch im zweiten Pandemiejahr unverändert fort. Der Unterstützungsbedarf blieb über das ganze Jahr 2021 gross. Die Ausgleichskasse bezahlte 282 Millionen Franken aus, im Jahr 2020 waren es 343 Millionen Franken. Seit Einführung der Corona-Entschädigung im März 2020 bis Ende 2021 hatten gesamthaft 50'354 Selbständigerwerbende, Arbeitgebende und ihre Mitarbeitenden Leistungen erhalten.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen brachte Ende März 2020 die erste Ausgabe des Kreisschreibens für die Entschädigungen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Massnahmen heraus. Der Antrag auf Corona-Erwerbsersatz konnte also nicht für das ganze Jahr gestellt werden. Dann sind auch die Ereignisse, die zum Leistungsbezug berechtigten, zu berücksichtigen. Zu Beginn der Pandemie waren viele Gewerbetreibende von der angeordneten Betriebsschliessung betroffen oder die Härtefallregelung bei Umsatzrückgang kam zur Anwendung. Das führte zu Leistungsansprüchen über mehrere Wochen oder auch Monate. Die massive Zunahme der Anspruchsberechtigten ist zudem im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen zu sehen. Es gab 2021 deutlich mehr Covid-Infektionen als im Jahr zuvor und somit auch mehr Quarantänefälle. Und ein Erwerbsausfall wegen Quarantäne berechtigte ebenfalls zum Bezug der Corona-Entschädigung.
Man hatte sich an die monatliche Auszahlung gewöhnt.
Direkt oder indirekt betroffen, das macht den Unterschied
Seit der Einführung der Corona-Massnahmen im März 2020 wurde das Kreisschreiben mit den Regelungen für den Erwerbsausfall praktisch im Monatsrhythmus angepasst. Das brachte jedes Mal auch Neuerungen für die Durchführungspraxis der Corona-Entschädigung. Jeder Entscheid des Bundesrats mit Konsequenzen für den Bezug von Corona-Entschädigung führte bei der SVA Zürich zu einem sprunghaften Anstieg der Anrufe im Kundendienst. Viele Selbständigerwerbende hatten sich an die monatliche Auszahlung der Corona-Entschädigung gewöhnt und mit dieser auch gerechnet. Als die Zahlungen nicht mehr eingingen, brachte sie dies zum Teil in grosse finanzielle Nöte. Der Umsatzverlust war nachweislich da, und trotzdem gab es keine Unterstützung mehr. Beispiele dafür sind Kulturschaffende, Kosmetiksalons oder auch die Unternehmensberatung. Das gesellschaftliche Verhalten hat sich während der Pandemie verändert, und die Nachfrage für diverse Dienstleistungen ist zurückgegangen. Anspruch auf die Corona-Entschädigung bestand nur, wenn es einen direkten Zusammenhang zu einer angeordneten Covid- Massnahme gab.
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