Steuererklärung
Nehmen Sie die Steuerbescheinigung zur Hand, die Sie von der Ausgleichskasse erhalten haben.
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Wie ist Corona-Entschädigung zu deklarieren? Das fragen sich viele Selbständigerwerbende und Arbeitgebende. Wir zeigen, was für Steuererklärung und Lohndeklaration gilt.
Das Wichtigste gleich zuerst: Corona-Entschädigung ist nicht im Geschäftsabschluss zu verbuchen. Sie wird erfolgsneutral über das Privatkonto abgewickelt.
In der Steuererklärung ist Corona-Entschädigung als Taggeld einzutragen – im Kanton Zürich unter Ziffer 3.4. Und zwar so, wie sie in der Steuerbescheinigung der Ausgleichskasse aufgeführt ist: ohne AHV/IV/EO-Beiträge.
So vermeiden Sie eine falsche Einschätzung durch das Steueramt – und als Folge davon eine zu hohe Rechnung der Ausgleichskasse für die AHV/IV/EO-Beiträge.
Nehmen Sie die Steuerbescheinigung zur Hand, die Sie von der Ausgleichskasse erhalten haben.
Übertragen Sie die Corona-Entschädigung ohne AHV/IV/EO-Beiträge ...
... in die Steuererklärung auf Seite 2 als Taggeld oder übrige Einkünfte ...
... im Kanton Zürich unter Ziffer 3.4