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Selbständigerwerbende

Corona-Entschädigung richtig deklarieren: Selbständigerwerbende

Corona-Entschädigung richtig deklarieren

Wie ist Corona-Entschädigung zu deklarieren? Das fragen sich viele Selbständig­erwerbende und Arbeit­gebende. Wir zeigen, was für Steuer­erklärung und Lohn­deklaration gilt.

Selbständigerwerbende

Zu hohe Steuer­einschätzung vermeiden

Das Wichtigste gleich zuerst: Corona-Entschädigung ist nicht im Geschäfts­abschluss zu verbuchen. Sie wird erfolgs­neutral über das Privat­konto abgewickelt.

In der Steuer­erklärung ist Corona-Entschädigung als Taggeld einzutragen – im Kanton Zürich unter Ziffer 3.4. Und zwar so, wie sie in der Steuer­bescheinigung der Ausgleichs­kasse aufgeführt ist: ohne AHV/IV/EO-Beiträge.

So vermeiden Sie eine falsche Einschätzung durch das Steuer­amt – und als Folge davon eine zu hohe Rechnung der Ausgleichs­kasse für die AHV/IV/EO-Beiträge.  

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