Lohndeklaration
Wenn die Corona-Entschädigung Ihnen überwiesen worden ist, übertragen Sie sie (ohne AHV/IV/EO/ALV-Beiträge) in die Lohndeklaration.
Ausnahme: Wenn Sie der Mitarbeiterin, dem Mitarbeiter während der
Abwesenheit weiterhin den Lohn in derselben Höhe ausbezahlt haben,
tragen Sie in der Lohndeklaration einfach den gewohnten
Jahresbruttolohn inkl. allfälligen zusätzlichen Lohnzahlungen ein.