Lohndeklaration 2020: Fristverlängerung beantragen
Lohndeklaration 2020: Fristverlängerung beantragen
Sie können die Lohndeklaration 2020 nicht bis zum 30. Januar 2021 einreichen? Beantragen Sie hier eine Fristverlängerung.
Bitte beachten Sie: Auch bei bewilligter Fristverlängerung können Verzugszinsen fällig werden, weil die Lohndeklaration nicht bis zum 30. Januar 2021 bei uns eingetroffen ist. (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV).
Fehler
Erfolgreich
Fehler
Erfolgreich