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Regionale Durchschnittsprämien

Ergänzungsleistungen: Regionale Durchschnittsprämien

Ergänzungsleistungen

Ergänzungs­leistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebens­kosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatz­leistungen genannt.  

Regionale Durchschnittsprämie 

Wer Ergänzungs­leistungen erhält, muss sich für eine Prämien­verbilligung nicht anmelden. Die Kundinnen und Kunden haben grundsätzlich Anspruch auf die Vergütung der tatsächlichen Kranken­kassen­prämie, höchstens aber den Betrag der regionalen Durch­schnitts­prämie. 

Die Höhe der Durch­schnitts­prämie legt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) jeweils im Herbst für das Folgejahr fest.

Höhe der regionalen Durchschnittsprämie 2025

Die Höhe der regionalen Durchschnittsprämien für das Jahr 2025 entspricht der oblig. Kranken­pflege­versicherung für Erwachsene mit Franchise 300 (Kinder Franchise 0) und Unfall pro Monat.

Höhe der regionalen Durchschnittsprämie 2024

Die Höhe der regionalen Durchschnittsprämien für das Jahr 2024 entspricht der oblig. Kranken­pflege­versicherung für Erwachsene mit Franchise 300 (Kinder Franchise 0) und Unfall pro Monat.

Höhe der regionalen Durchschnittsprämie 2023

Die Höhe der regionalen Durchschnittsprämien für das Jahr 2023 entspricht der oblig. Kranken­pflege­versicherung für Erwachsene mit Franchise 300 (Kinder Franchise 0) und Unfall pro Monat.

Prämienregionen

Region 1: Stadt Zürich

Region 2: Adliswil, Dietikon, Dietlikon, Dübendorf, Egg, Erlenbach, Fällanden, Greifensee, Herrliberg, Hombrechtikon, Horgen, Kilchberg,Kloten, Küsnacht, Männedorf, Maur, Meilen, Mönchaltorf, Oetwil amSee, Opfikon-Glattbrugg, Regensdorf, Richterswil, Rümlang, Schlieren, Schwerzenbach, Stäfa, Thalwil, Uetikon am See, Urdorf, Uster, Volketswil, Wädenswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winterthur, Zollikon, Zumikon

Region 3: übrige Gemeinden

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