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Prämienverbilligung 2025 jetzt noch beantragen

Prämienverbilligung 2025 jetzt noch beantragen

In diesen Tagen erinnern wir rund 70'000 Einzel­personen und Familien im Kanton Zürich mit einem Brief: Aufgrund Ihrer Steuer­faktoren haben Sie vermutlich Anspruch auf Prämien­verbilligung für das Jahr 2025. Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag bis zum 31. März 2026 online einzureichen.

17. Februar 2026

Online-Rechner Prämienverbilligung 2025 auf einem Smartphone
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung 2025? Der Online-Rechner der SVA Zürich zeigt an, ob sich ein Antrag lohnt.

Wir haben ermittelt, wer im Kanton Zürich wohnt und aufgrund der aktuellsten definitiven Steuer­faktoren Anspruch auf Prämien­verbilligung 2025 haben könnte – aber noch keinen Antrag eingereicht hat. Diesen Personen haben wir ein Antrags­formular per Post zugestellt. Der Antrag muss bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden. Bitte dazu diesen Link zum Antrag nutzen.

Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse im Jahr 2025 verschlechtert?

Wir berücksichtigen für den Versand der Anträge immer die aktuellsten definitiven Steuer­faktoren. Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse erst im Lauf des Jahres 2025 verschlechtert haben, konnten wir Ihnen keinen Antrag zustellen. Grund für eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse ist in vielen Fällen eine Trennung, ein reduziertes Arbeits­pensum oder Arbeitslosigkeit. Prüfen Sie in diesem Fall bitte selbst mit dem Online-Rechner, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Prämien­verbilligung 2025 haben. Wenn ja, reichen Sie uns bitte bis spätestens 31. März 2026 eine Nachmeldung ein. 

Geburt eines Kindes im Jahr 2025?

Falls Sie im Jahr 2025 (erneut) Eltern geworden sind, haben Sie möglicher­weise neu Anspruch auf Prämien­verbilligung. Prüfen Sie bitte auch in diesem Fall mit dem Online-Rechner, ob Sie eventuell Anspruch auf Prämien­verbilligung 2025 haben. Wenn ja, reichen Sie uns bitte bis spätestens 31. März 2026 eine Nachmeldung ein.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 6 Monate dauern kann.

Anpassung Bruttojahreseinkommen melden

Hat sich Ihr Bruttojahres­einkommen seit dem Vorjahr um mehr als 10'000 Franken verändert? Wenn ja, senden Sie uns bitte zusätzlich zum Antrag einen neueren Einkommens­nachweis. Bitte nutzen Sie dazu dieses Formular.

Die Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämien für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Mehr dazu lesen Sie hier.

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