Wir haben ermittelt, wer im Kanton Zürich wohnt und aufgrund der aktuellsten definitiven Steuerfaktoren Anspruch auf Prämienverbilligung 2025 haben könnte – aber noch keinen Antrag eingereicht hat. Diesen Personen haben wir ein Antragsformular per Post zugestellt. Der Antrag muss bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden. Bitte dazu diesen Link zum Antrag nutzen.
Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse im Jahr 2025 verschlechtert?
Wir berücksichtigen für den Versand der Anträge immer die aktuellsten definitiven Steuerfaktoren. Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse erst im Lauf des Jahres 2025 verschlechtert haben, konnten wir Ihnen keinen Antrag zustellen. Grund für eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse ist in vielen Fällen eine Trennung, ein reduziertes Arbeitspensum oder Arbeitslosigkeit. Prüfen Sie in diesem Fall bitte selbst mit dem Online-Rechner, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung 2025 haben. Wenn ja, reichen Sie uns bitte bis spätestens 31. März 2026 eine Nachmeldung ein.
Geburt eines Kindes im Jahr 2025?
Falls Sie im Jahr 2025 (erneut) Eltern geworden sind, haben Sie möglicherweise neu Anspruch auf Prämienverbilligung. Prüfen Sie bitte auch in diesem Fall mit dem Online-Rechner, ob Sie eventuell Anspruch auf Prämienverbilligung 2025 haben. Wenn ja, reichen Sie uns bitte bis spätestens 31. März 2026 eine Nachmeldung ein.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 6 Monate dauern kann.
Anpassung Bruttojahreseinkommen melden
Hat sich Ihr Bruttojahreseinkommen seit dem Vorjahr um mehr als 10'000 Franken verändert? Wenn ja, senden Sie uns bitte zusätzlich zum Antrag einen neueren Einkommensnachweis. Bitte nutzen Sie dazu dieses Formular.