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Krankenversicherungspflicht: Anmeldung

Krankenversicherungspflicht: Antrag auf Befreiung

Krankenversicherungspflicht

Je nach Aufenthalts­status in der Schweiz können sich Personen von der obligatorischen Kranken­versicherungs­pflicht befreien lassen. 

Antrag

Vorgehen

Wer sich von der obligatorischen Kranken­versicherungs­pflicht in der Schweiz befreien lassen möchte, muss dafür einen Antrag stellen. Die SVA Zürich ist im Kanton Zürich für die Prüfung der Anträge zuständig.

Belege vorher bereitlegen

Welche Belege eingereicht werden müssten, hängt vom Aufenthalts­grund oder -status in der Schweiz ab. In der Tabelle unter «Wer kann sich befreien lassen?» ist eine Übersicht.

Information zur Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge dauert aktuell rund 5 Monate. 

Weiterführende Informationen

Kontakt

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